English Woman's Journal - Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet

Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet


Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet
Autorennen mit zwei Toten: Prozess in Köln gegen zwei 22-Jährige gestartet / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Nach einem mutmaßlichen Autorennen mit zwei Toten in Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Köln am Freitag ein Prozess gegen zwei junge Männer begonnen. Den beiden 22-Jährigen werden ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge sowie Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Bei einer Kollision mit einem unbeteiligten Auto waren im Dezember 2023 eine Frau und ihre Tochter ums Leben gekommen.

Textgröße ändern:

Laut Anklage sollen die beiden Männer am 1. Dezember 2023 spätabends auf der Autobahn 555 in Fahrtrichtung Bonn ein Rennen gefahren sein. Dabei seien die damals 20-Jährigen mit hochmotorisierten Autos bei hohem Tempo wiederholt nebeneinander gefahren und hätten sich rechts und links, teilweise über den Standstreifen, überholt.

Kurz vor der Auffahrt Wesseling sollen sie ihre Autos auf mehr als 200 Stundenkilometer beschleunigt haben. Dabei galt in dem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 120. Beide näherten sich dort laut Anklage einem Kleinwagen, der mit rund hundert Stundenkilometern auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs war.

In einem Wettstreit, wer das Auto zuerst überholt, sollen beide auf den Beschleunigungs- beziehungsweise Standstreifen gewechselt sein. Dabei seien ihre Fahrzeuge seitlich zusammengestoßen, woraufhin sie die Kontrolle verloren hätten. Bei einer Geschwindigkeit von 205 Stundenkilometern sei einer der Angeklagten mit dem Heck des Kleinwagens kollidiert.

Durch die Wucht des Aufpralls sei der Kleinwagen explodiert und brennend auf der linken Spur zum Stehen gekommen. Die beiden Insassinnen, eine Frau und ihre Tochter, starben noch am Unfallort.

Zunächst wurde Anklage vor dem Amtsgericht Brühl erhoben. Dieses gab das Verfahren jedoch an eine Jugendkammer des Kölner Landgerichts ab. Das Gericht setzte Verhandlungstage bis Ende April fest.

D.W.Robertson--EWJ

Empfohlen

Gipfel zu Drogen und Sicherheit: Trump empfängt Vertreter aus Lateinamerika

US-Präsident Donald Trump empfängt am Samstag Vertreter verbündeter lateinamerikanischer Staaten zu einem Gipfeltreffen. Hauptthemen der Zusammenkunft in Miami im Bundesstaat Florida sind der Kampf gegen den Drogenhandel sowie Sicherheitsfragen. Trump will dabei eine neue Initiative namens "The Shield of the Americas" (etwa: Schild Amerikas) ins Leben rufen.

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

Textgröße ändern: