English Woman's Journal - Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen

Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen


Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen
Bröckelnde Balkone: Eigentümer-Streit von der Ostsee wird vor dem BGH ausgetragen / Foto: FRED SCHEIBER - AFP/Archiv

Wenn vom bröckelnden Balkon bereits Teile fallen, ist "wirklich Not am Mann". So drückte es eine Anwältin am Bundesgerichtshof (BGH) aus, die am Freitag in Karlsruhe über einen Streit in einer Appartementanlage an der Ostsee verhandelte. Es ging um die Frage, wer die dringend notwendige Balkonsanierung beschließen darf: die Eigentümergemeinschaft oder doch nur die einzelnen Wohnungseigentümer. (Az. V ZR 102/24)

Textgröße ändern:

Eine "ausgesprochen wichtige Frage, die viele Wohnungseigentümergemeinschaften bundesweit beschäftigt", wie die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner ausführte. Zwar ist die Lage nicht überall so dramatisch wie in diesem Fall aus Schleswig-Holstein. Hier musste schon die Grünfläche am Haus gesperrt werden, weil Betonteile herunterzufallen drohen. Doch haben viele Gemeinschaften ähnliche Regelungen.

Gesetzlich ist zunächst einmal vorgesehen, dass das Gemeinschaftseigentum erhalten werden muss. Die Eigentümer können aber per Vereinbarung davon abweichen. So war es hier. Gemäß Teilungserklärung hat jeder Wohnungseigentümer die Balkone "auf seine Kosten instandzuhalten und instandzusetzen".

Die Gemeinschaft beauftragte einen Sachverständigen mit einem Gutachten für die Sanierung. Dieser legte drei Vorschläge vor. Auf der Eigentümerversammlung 2022 wurde abgestimmt, aber keiner der Vorschläge fand eine Mehrheit. Darum wurde die Sanierung vertagt.

Einer der Wohnungseigentümer zog vor Gericht, um diese Negativbeschlüsse anzufechten. Vor dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein und dem Landgericht Itzehoe hatte er keinen Erfolg. Das Landgericht sah die sogenannte Beschlusskompetenz nicht bei der Gemeinschaft. Diese könne also nicht per Mehrheitsbeschluss entscheiden, denn die Teilungserklärung übertrage die Erhaltung der Balkone eindeutig den einzelnen Eigentümern. Nur diese dürften über Sanierungen entscheiden.

Der BGH ließ die Revision gegen dieses Urteil zu und muss nun darüber beraten, wie weit eine solche Vereinbarung geht und wie weit sie überhaupt reichen darf. Brückner verwies darauf, dass die Gemeinschaft auch die Verkehrssicherungspflicht trifft. "Haftet sie, wenn Passanten die Balkonbrüstung auf den Kopf fällt?"

Die Gemeinschaft müsse eingreifen können, um Schäden abzuwenden, argumentierte die Anwältin des Klägers. Sie könne sich der Erhaltungspflicht nicht ganz entledigen. Die Argumente der Gegenseite hörte der BGH in der mündlichen Verhandlung nicht, denn die Eigentümergemeinschaft hatte keinen Anwalt nach Karlsruhe geschickt. Am 24. April soll das Urteil fallen.

St.Reid--EWJ

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: