English Woman's Journal - Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden


Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)

Textgröße ändern:

Für die klagende Bundesbeamtin machte dies nach Angaben des obersten deutschen Verwaltungsgerichts am Ende den entscheidenden Unterschied. Während der Ort, an dem sie außerplanmäßig ihre Dienstgeschäfte verrichtete, Luftlinie 1,9 Kilometer von ihrem regulären Dienstort entfernt war, waren es auf dem kürzesten Straßenweg 2,1 Kilometer. Damit war die laut Verwaltungsvorschrift erreichte Mindestentfernung für die Zahlung von sogenanntem Tagegeld erreicht.

In den Rechtsstreit ging es um immerhin 24 Dienstreisen von je mehr als acht Stunden Dauer, welche die Beamtin Anfang des Jahres 2020 an ihrem Dienstort unternehmen musste. In welchen Bereich die Klägerin tätig ist, teilte das Gericht nicht mit. Anschließend beantragte die Frau gemäß Reisekostenrecht ein Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 336 Euro. Ihre Behörde lehnte ab, die Angelegenheit ging zu Gericht.

Der Fall ging durch mehrere Instanzen und wurde dabei unterschiedlich beurteilt, wobei es auch um die Rechtmäßigkeit des Kriteriums der "geringen Entfernung" ging, unterhalb derer kein Tagegeld zu zahlen ist.

Dabei entschied das Bundesverwaltungsgericht laut Urteil nun, dass die Zweikilometerregel der fraglichen Verwaltungsvorschrift mit dem Gesetzeszweck generell vereinbar ist. Demnach sollen alle Dienstreisen ausgeschlossen werden, bei denen typischerweise keine Mehrkosten für Verpflegung entstehen, weil sich Betroffene in gewohnter Umgebung bewegen. Ausschlaggebend sei aber die Straßenverbindung mehr Auto, die im vorliegenden Fall exakt ermittelt wurde. Es waren 2,1 Kilometer.

N.M.Shaw--EWJ

Empfohlen

Dobrindt stuft Bluttat beim Berliner CSD als "islamistischen Terroranschlag" ein

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Bluttat beim Christopher Street Day in Berlin als "islamistischen Terroranschlag" eingestuft. Auf eine derartige Motivation des Tatverdächtigen deute "alles" hin, sagte Dobrindt am Sonntag in Berlin. Eine Frau sei getötet worden, zudem gebe es "29 Verletzte und Schwerstverletzte", sagte der Minister. Der Tatverdächtige, ein deutscher Staatsangehöriger libanesischer Abstammung, habe eine Radikalisierung durchlaufen und sei bereits in Berlin zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Mutmaßlicher Anschlag beim CSD Berlin: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Nach dem mutmaßlichen Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) mit einer Toten und mehr als einem Dutzend Verletzten wird mit Hochdruck nach einem flüchtigen 21-jährigen Verdächtigen gesucht. Die Polizei in der Hauptstadt warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistisch motivierten Abdul B. anzusprechen. Er sei "möglicherweise bewaffnet und gefährlich", hieß es. Polizisten durchkämmten unter anderem Bahnhöfe.

Brände in Frankreich: Flammen kommen bis 15 Kilometer an Großraum Bordeaux heran

In Frankreich ist der verheerende Waldbrand nahe Bordeaux bis 15 Kilometer an die Grenzen des Großraums der Stadt herangerückt. Eine Evakuierung des rund eine Million Einwohner zählenden Großraums "kommt aber nicht in Frage", weil sich das Feuer südlich befinde und nicht im Westen vorrücke, erklärte Bürgermeister Thomas Cazenave am Sonntag bei einer Pressekonferenz. Bis zur Stadtgrenze seien es noch 25 bis 30 Kilometer.

Polizisten an Bahnhöfen in Einsatz: Großfahndung nach Bluttat bei Berliner CSD

Nach dem mutmaßlichen Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) hat die Polizei am Sonntag weiter öffentlich mit starken Kräften nach dem flüchtigen Verdächtigen Abdul B. gefahndet. Entsprechende Einsätze liefen unter anderem an Bahnhöfen in der Hauptstadt, sagte Polizeisprecher Jan Misselwitz der Nachrichtenagentur AFP. "Natürlich laufen unsere Maßnahmen auf Hochtouren und in alle Richtungen." Die Beamten schalteten auch ein Hinweisportal und ein Hinweistelefon frei.

Textgröße ändern: