English Woman's Journal - Französischer Ex-Präsident Sarkozy inhaftiert - Freilassung beantragt

Französischer Ex-Präsident Sarkozy inhaftiert - Freilassung beantragt


Französischer Ex-Präsident Sarkozy inhaftiert - Freilassung beantragt
Französischer Ex-Präsident Sarkozy inhaftiert - Freilassung beantragt / Foto: Alain JOCARD - AFP

Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy hat seine Haftstrafe angetreten. Der 70-Jährige traf am Dienstagvormittag im Auto in der Pariser Justizvollzugsanstalt Santé ein, wie zahlreiche Kameras festhielten. Der konservative Ex-Präsident war wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im September zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Textgröße ändern:

"Oh, Sarkozy ist da!", "Herzlich willkommen, Sarkozy", riefen mehrere Häftlinge aus ihren Zellen bei der Ankunft des prominenten Neuzugangs. Sarkozys Anwälte beantragten seine vorzeitige Haftentlassung, was wegen seines Alters gleich nach Haftantritt möglich ist. "Selbst wenn seine Inhaftierung durch nichts gerechtfertigt ist, wird er wohl einen Monat bleiben", sagte sein Anwalt Christophe Ingrain. Dies entspreche der durchschnittlichen Bearbeitungszeit. "Es ist ein trauriger Tag für ihn, für Frankreich und für unsere Institutionen. Diese Inhaftierung ist eine Schande", fügte sein Kollege Jean-Michel Darrois hinzu.

Kurz vor seiner Abfahrt ins Gefängnis beteuerte Sarkozy im Onlinedienst X erneut seine Unschuld. "Ich werde weiterhin den Justizskandal anprangern", erklärte er und stellte seine Haftstrafe als einen Racheakt dar. Ein Gericht hatte Sarkozy in der Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung aus Libyen zu einer Haftstrafe mit sofortiger Vollstreckung verurteilt.

L.Paterson--EWJ

Empfohlen

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Neun Jahre Haft für Frau in Sachsen-Anhalt wegen Tötung neugeborener Zwillinge

Wegen der Tötung ihrer neugeborenen Zwillinge hat das Landgericht Dessau in Sachsen-Anhalt eine 30-Jährige zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es laut Mitteilung am Donnerstag als erwiesen an, dass die Frau die Mädchen im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung geboren, in Müllsäcke verpackt und in die Badewanne gelegt hatte. Die Babys erstickten.

Gericht kippt Beschluss von Wohnungseigentümerversammlung zu digitalen Türspionen

Wohnungsbesitzer haben vor dem Amtsgericht Hannover erfolgreich gegen einen Beschluss zur Installation digitaler Türspione durch eine Eigentümerversammlung geklagt. Der entsprechende Gemeinschaftsbeschluss sei aufgrund fehlender Möglichkeiten zur Kontrolle des Umgangs mit den aufgezeichneten Bilddaten nichtig, entschied das Gericht nach Angaben vom Montag. Dadurch entstehe ein "unzulässiger Überwachungsdruck", der die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen im gemeinschaftlich genutzten Flurbereich beeinträchtige.

Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten

Gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Kempten laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung. Unter anderem sollen digitale Bußgeldakten gelöscht worden sein, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Der tatverdächtige leitende Angestellte wurde festgenommen.

Textgröße ändern: