English Woman's Journal - Berufungsgericht: Trump darf doch Nationalgardisten nach Portland schicken

Berufungsgericht: Trump darf doch Nationalgardisten nach Portland schicken


Berufungsgericht: Trump darf doch Nationalgardisten nach Portland schicken
Berufungsgericht: Trump darf doch Nationalgardisten nach Portland schicken / Foto: OCTAVIO JONES - AFP

Ein US-Berufungsgericht hat Präsident Donald Trump vorläufig die Entsendung von Nationalgardisten in die Stadt Portland im Nordwesten des Landes erlaubt. Das Berufungsgericht des neunten US-Bezirks nannte es am Montag "wahrscheinlich, dass der Präsident seine gesetzlichen Befugnisse rechtmäßig ausgeübt" habe. Trump hatte gegen den Willen der regierenden Demokraten im Bundesstaat Oregon den Einsatz von 200 Soldaten in Portland angeordnet.

Textgröße ändern:

Das Berufungsgericht hob mit einer Mehrheit von zwei der drei Richter Entscheidungen einer Bundesrichterin auf, die die Entsendung der Nationalgarde nach Portland zunächst gestoppt hatte. Bundesrichterin Karin J. Immergut hatte geurteilt, es gebe weder einen "Aufstand in Portland noch eine Bedrohung für die nationale Sicherheit".

Trump hatte die Nationalgarde bereits in die ebenfalls von Demokraten regierten Städte Los Angeles, Washington und Memphis geschickt. Die von Trump angeordnete Entsendung der Nationalgarde nach Chicago war vorerst von der Justiz gestoppt worden. Der US-Präsident begründet sein Vorgehen mit Protesten gegen die Ausländerpolizei ICE, bei der es in den vergangenen Wochen gelegentlich Zusammenstöße gab, und mit angeblich ausufernder Kriminalität.

Ch.Anderson--EWJ

Empfohlen

CSD-Anschlag: Justizressort prüft Konsequenzen - Schon zuvor Schritte eingeleitet

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) prüft das Bundesjustizministerium mögliche Konsequenzen. Ein Sprecher warnte am Montag in Berlin jedoch vor übereiltem Handeln. Er verwies auch auf eine ohnehin bereits geplante wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Jugendstrafrechts.

Unwetter beschädigt Dutzende Gebäude in Schleswig-Holstein

Ein Unwetter hat im schleswig-holsteinischen Glückstadt und im Umland 40 bis 50 Wohn- und Gewerbegebäude beschädigt. Körperlich verletzt wurde niemand, wie die Polizei in Itzehoe am Montag mitteilte. Demnach zog am Sonntagabend gegen 18.55 Uhr ein Gewitter mit Sturmböen und möglicherweise einer Windhose über die Region. Der Gesamtschaden dürfte nach einer ersten Einschätzung im hohen sechsstelligen bis siebenstelligen Bereich liegen.

Berliner CSD-Verein warnt nach Anschlag vor Spaltung und Hass gegen Muslime

Der Berliner CSD-Verein hat nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in der Bundeshauptstadt vor einer Instrumentalisierung der Tat gegen Muslime gewarnt. "Wir benennen islamistischen Terror klar und ohne Relativierung", erklärte der Vorstand am Montag. Zugleich stelle man sich "jedem Versuch entgegen", die Tat für Hass gegen Muslime und Menschen bestimmter Herkunft zu "instrumentalisieren".

CSD-Anschlag: Berliner Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl

Die Berliner Justiz hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Christopher Street Day (CSD) nach dessen Verurteilung im Mai verteidigt. Da das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei, sei dies nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts am Montag mit.

Textgröße ändern: