English Woman's Journal - Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen

Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen


Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen
Urteil: Stadt muss Kosten für Räumungsklage von Sozialhilfeempfänger nicht tragen / Foto: Alexander NEMENOV - AFP/Archiv

Die nordhessische Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfeempfänger kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Die Stadt ist nicht zu einer Schuldenübernahme verpflichtet. (Az.: L 4 SO 38/25)

Textgröße ändern:

Der 72 Jahre alte Kläger wohnte 36 Jahre lang in einer Mietwohnung in Kassel. 2021 wurde diese von einer neuen Eigentümerin gekauft und anschließend wegen Eigenbedarf gekündigt. Es kam es zu einem Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht, das den 72-Jährigen zur Herausgabe der Wohnung und zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von rund 1270 Euro verurteilte.

Wenig später zog er in eine neue Wohnung um, deren Kosten im Rahmen der Sozialhilfe von der Stadt Kassel fortlaufend übernommen wurden. 2023 beantragte der 72-Jährige die Erstattung der im Räumungsprozess entstandenen Kosten durch die Stadt. Als diese das ablehnte, zog er vor Gericht.

Das Sozialgericht Kassel wies die Klage in erster Instanz ab. Diese Entscheidung bestätigte das Landessozialgericht nun. Die Kosten für eine Räumungsklage müssten nur vom Sozialhilfeträger übernommen werden, wenn es zu einer Räumungsklage wegen nur teilweise gezahlter oder verspätet gezahlter Miete gekommen wäre, entschieden die Richter.

Das war jedoch nicht der Fall, weil die Stadt die Miete der früheren Wohnung des 72-Jährigen übernommen hatte. Die bereits bezahlten Prozesskosten sind keine Mietschulden, für welche die Stadt aufkommen müsste. Laut Urteil hatte der 72-Jährige die Kosten vor seinem Antrag bereits beglichen, ohne geltend zu machen, dass er mit eigenen Mitteln nicht dazu in der Lage gewesen wäre.

Zudem entfällt demnach ein Anspruch auf Schuldenübernahme, wenn die ursprünglich bewohnte Wohnung zwischenzeitlich aufgegeben wurde und das Ziel der Erhalt der Wohnung nicht mehr erreicht werden kann. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Berufungsgericht: Trump darf doch Nationalgardisten nach Portland schicken

Ein US-Berufungsgericht hat Präsident Donald Trump vorläufig die Entsendung von Nationalgardisten in die Stadt Portland im Nordwesten des Landes erlaubt. Das Berufungsgericht des neunten US-Bezirks nannte es am Montag "wahrscheinlich, dass der Präsident seine gesetzlichen Befugnisse rechtmäßig ausgeübt" habe. Trump hatte gegen den Willen der regierenden Demokraten im Bundesstaat Oregon den Einsatz von 200 Soldaten in Portland angeordnet.

Bewaffnete Unbekannte überfallen Reisebus in Bayern und bestehlen Passagiere

Bewaffnete Unbekannte haben auf einer Autobahn in Niederbayern in der Nacht zum Montag einen Reisebus überfallen und die Passagiere bestohlen. Wie die Polizei in Straubing mitteilte, brachten drei Täter den Bus gegen 03.30 Uhr auf der A93 mittels Signalen an der Anschlussstelle Aiglsbach zum Abfahren und Anhalten. Sie hatten demnach Schusswaffen bei sich und gaben vor, eine Kontrolle vorzunehmen, wobei sie Geld und Dokumente der Insassen stahlen.

"Großer Schritt": Papst Leo trifft erstmals Missbrauchsopfer

Papst Leo XIV. ist erstmals nach seinem Amtsantritt im Mai mit Opfern des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche zusammengetroffen. Das Gespräch mit Vertretern aus mehr als 30 Ländern sei "offen und frei" verlaufen, sagte ein Mitbegründer der Opferorganisation ECA, Tim Law, der Nachrichtenagentur AFP am Montag. Die Organisation hatte Leo um das Treffen gebeten. Dass dieses zustande gekommen sei, sei "historisch" und ein "großer Schritt", betonte Law.

Gewaltsamer Tod von 19-Jährigem in Hessen: Ermittlungen laufen auf Hochtouren

Nach dem gewaltsamen Tod eines 19-Jährigen im hessischen Maintal ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft auf Hochtouren. Es sei von einem Totschlag auszugehen, teilten die Ermittler am Montag in Hanau und Offenbach mit. Eine Obduktion solle die Todesumstände und die Todesursache noch genauer klären.

Textgröße ändern: