English Woman's Journal - Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben

Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben


Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben
Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Ein halbes Jahr nach einem tödlichen Autorennen in Ludwigsburg in Baden-Württemberg hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 32 und 35 Jahren sowie ihr 25 Jahre alter Cousin, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Männer sollen am 20. März durch die Ludwigsburger Innenstadt gerast sein. Dabei kamen zwei unbeteiligte Frauen ums Leben.

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Laut Anklage rasten die Männer mit türkischer Staatsangehörigkeit zunächst mit drei hochmotorisierten Autos durch die Innenstadt. Etwas später seien die beiden Brüder mit zwei Autos gefahren, wobei der Cousin als Beifahrer mitfuhr und die Fahrt teils filmte.

Die beiden Brüder sollen sich demnach in einer Tempo-50-Zone in der Innenstadt über mehrere Minuten ein Rennen geliefert haben. Dabei hätten sie teils auf 150 Stundenkilometer beschleunigt. Der 32-Jährige sei dann mit seinem Auto in einen Kleinwagen gerast.

Durch den Aufprall überschlug sich der Kleinwagen und prallte gegen einen Baum. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Frauen in dem Auto starben noch am Unfallort. Der 32-Jährige wurde leicht verletzt festgenommen. Seine beiden Verwandten entfernten sich zunächst vom Unfallort.

Die Anklage wirft dem 32-Jährigen unter anderem Mord in zwei Fällen vor. Dem 35-Jährigen werden unter anderem versuchter Mord, verbotenes Autorennen mit Todesfolge und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt. Beide befinden sich in Untersuchungshaft.

Der 25-Jährige wurde wegen seiner Beteiligung an dem ersten Rennen sowie der Beihilfe zu dem zweiten Rennen in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung angeklagt. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Stuttgart.

O.Wood--EWJ

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