English Woman's Journal - Kurioser versuchter Auftragsmord in Berlin: Staatsanwaltschaft klagt 36-Jährige an

Kurioser versuchter Auftragsmord in Berlin: Staatsanwaltschaft klagt 36-Jährige an


Kurioser versuchter Auftragsmord in Berlin: Staatsanwaltschaft klagt 36-Jährige an
Kurioser versuchter Auftragsmord in Berlin: Staatsanwaltschaft klagt 36-Jährige an / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Eine Frau aus Berlin ist wegen eines kuriosen versuchten Auftragsmords an ihrem getrennt von ihr lebenden Ehemann angeklagt worden. Die 36-Jährige soll die Mutter einer Schulfreundin der Tochter ihres Manns für dessen Tötung angeheuert haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Mutter der Schulfreundin ließ sich demnach eine Anzahlung von 1800 Euro geben, wollte den Mord aber nie ausführen. Dafür wurde sie bereits wegen Betrugs verurteilt.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft spielte sich das mutmaßliche Geschehen im Jahr 2023 in einer Berliner Patchworkfamilie ab. Die Beschuldigte und ihr getrennt von ihr lebender Ehemann, den sie töten lassen wollte, haben demnach sowohl gemeinsame als auch zum Teil eigene Kinder aus anderen Beziehungen.

Laut Anklage weihte die 36-Jährige die bei ihr lebende Tochter ihres Ehemanns in ihren Mordplan ein. Die damals 13-Jährige stellte daraufhin über eine ein Jahr jüngere Schulfreundin den Kontakt zu deren ebenfalls 36-jähriger Mutter her, um die Tat zulasten ihres Vaters ausführen zu lassen. Die beiden Frauen trafen sich demnach im Juli 2023 in der Wohnung der Angeklagten im Stadtteil Lichtenberg - und kamen dabei überein, den Ehemann für 5000 Euro zu ermorden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ließ sich die angebliche Auftragskillerin jedoch nur zum Schein auf den Plan ein, um an Geld zu gelangen. Sie nahm von der Angeklagten eine Anzahlung von 1800 Euro in bar an, wollte die Tat aber gar nicht ausführen. Die Frau wurde dafür vom Amtsgericht Tiergarten bereits wegen Betrugs verurteilt. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt erhob vor dem Hintergrund dieser Konstellation nun Anklage wegen versuchter Anstiftung zum Mord gegen die Beschuldigte. Zuständig ist nun das Landgericht Berlin. Es prüft die Anklageschrift und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.

S.Smith--EWJ

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