English Woman's Journal - OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden

OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden


OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden
OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit den Versuchen von Verfassungsbeschwerden gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zufolge wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Auch vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz war er erfolglos.

Textgröße ändern:

Der Beschwerdeführer setze sich nicht in einer den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde genügenden Weise mit den in seinem Fall bereits von Verwaltungsgerichten getroffenen Entscheidungen auseinander und subsumiere den von diesen zu Grunde gelegten "Sachverhalt" nicht ausreichend, hieß es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Außerdem äußere er sich "in keiner Weise" dazu, dass sich der von ihm angeführte Grundgesetzartikel auf Wahlen zu Parlamenten beziehe, während er "Wahlrechte für eine Bürgermeisterwahl geltend macht".

In Ludwigshafen am Rhein wird am Sonntag ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Paul, der für die AfD im Landtag in Mainz sitzt, wollte als Kandidat seiner Partei antreten. Der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt ließ ihn aber im August wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidat zu. Vor Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz scheiterte Paul schon in mehreren Instanzen mit Eilanträgen.

So entschied zuletzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass der Beschluss des Ludwigshafener Wahlausschusses nicht offensichtlich fehlerhaft sei und keine irreparable Rechtsbeeinträchtigung drohe. Entscheidungen dieser Art könnten nur nachträglich durch Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.

Laut Oberverwaltungsgericht bestehen außerdem hinreichende Anhaltspunkte, dass Paul nicht jederzeit bereit sei, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. So habe er etwa die Idee der erzwungenen sogenannten Remigration von Migranten unterstützt, erklärte es im August.

Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz blieb nun ohne Erfolg. Ein reibungsloser Ablauf einer Wahl könne nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der auf das Verfahren bezogenen Einzelentscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt sei, hieß es am Mittwoch aus Koblenz zur Begründung.

Wären alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommunalwahl vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es durch die vielen zu beachtenden Fristen zu "erheblichen Beeinträchtigungen". Unzumutbare Beeinträchtigungen gibt es für Paul laut Gericht nicht.

Nach den für Paul negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hatte die AfD angekündigt, diesen bei der Einreichung von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz zu unterstützen.

Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern gilt die AfD zumindest in Teilen als rechtsextrem. Seit längerer Zeit läuft eine politische Debatte um die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Die Partei weist die Vorwürfe zurück.

E.Cunningham--EWJ

Empfohlen

US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump

Ein US-Richter hat den Kurswechsel in der Impfpolitik unter Präsident Donald Trump vorerst gestoppt. Bundesrichter Brian Murphy urteilte am Montag, die von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. herbeigeführten Änderungen seien "willkürlich" und verstießen gegen wissenschaftliche Methoden und eingespielte Verfahren. Konkret beanstandete der Richter den reduzierten Impfplan für Kinder sowie die eingeschränkten Empfehlungen für Corona-Immunisierungen.

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy steht in Libyen-Affäre wieder vor Gericht

Der in zahlreiche Justizaffären verwickelte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy steht erneut vor Gericht: Der 71-Jährige erschien am Montag persönlich zum Auftakt des Berufungsverfahrens, in dem es um Wahlkampfgelder aus Libyen geht. Bei seiner Ankunft schüttelte er mehreren Anwälten und Gendarmen die Hand. In erster Instanz war Sarkozy in einem international beachteten Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sein Gefängnisaufenthalt Ende 2025 dauerte drei Wochen, bis er eine Straferleichterung erreichte.

Fünf Jahre Haft wegen Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen

Wegen der Tötung ihres neugeborenen Kinds ist eine Frau vom Landgericht im nordrhein-westfälischen Kleve zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die 38-jährige Angeklagte wurde am Montag wegen Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Laut Anklage hatte die Frau das Kind im August 2025 in Goch im Kreis Kleve lebend zur Welt gebracht und wenig später erstickt.

Schrumpfen der Kirchen in Deutschland ungebrochen - weniger Austritte

Das Schrumpfen der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland hält ungebrochen an. Im vergangenen Jahr sank die Zahl der Mitglieder der Großkirchen um etwa 1,13 Millionen, wie aus den von der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am Montag veröffentlichten Statistiken für 2025 hervorgeht. Grund für den anhaltenden Rückgang sind weiter hohe Austrittszahlen sowie Sterbefälle.

Textgröße ändern: