English Woman's Journal - Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht

Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht


Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht
Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

In einem Prozess um die Impfpflicht im Gesundheitssektor während der Coronapandemie ist eine Pflegehelferin vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gescheitert. Das Gericht wies die Klage der Frau gegen ein damals von den Behörden gegen sie verhängtes temporäres Tätigkeitsverbot nach Angaben vom Dienstag als unbegründet ab. Die Regelung sei laut Bundesverfassungsgericht zur fraglichen Zeit im Jahr 2022 verfassungsgemäß gewesen. Dies sei "prozessual bindend". (Az. 3 A 224/22)

Textgröße ändern:

Das Verwaltungsgericht selbst hatte das Verfassungsgericht angerufen, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Passage im damaligen Infektionsschutzgesetz hatte. Das Verfassungsgericht wies die Frage aber im Januar als unzulässig ab und bestätigte eine frühere Grundsatzeinstufung der Impfpflicht als verfassungsgemäß. Das Osnabrücker Gericht habe seine Position nicht ausreichend begründet und keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Situation im Jahr 2022 beurteilt haben, erklärte es damals.

Während der Coronapandemie hatte der Gesetzgeber zeitweise eine Impflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich eingeführt. Die Maßnahme war seinerzeit stark umstritten. Die Impfpflicht gilt seit Ende 2023 nicht mehr.

Die vor dem Verwaltungsgericht klagende Pflegehelferin wurde Ende 2022 mit einem vorübergehenden Tätigkeits- und Betretungsverbot für ihre Einrichtung belegt, weil sie entgegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegte. Später verklagte sie dafür den Landkreis Osnabrück. Die Frau arbeitete in einem Krankenhaus in Quakenbrück.

Laut Urteil wandten die zuständigen Behörden das Infektionsschutzgesetz im Fall der Klägerin rechtsfehlerfrei an. Ermessensfehler seien nicht erkennbar, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Frau habe die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann sich an das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wenden.

R.Sutherland--EWJ

Empfohlen

Richter-Votum im Bolsonaro-Prozess: Moraes stimmt für Schuldspruch

Im Putsch-Prozess gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro hat der Richter des Obersten Gerichtshofs, Alexandre de Moraes, für einen Schuldspruch gestimmt. Bolsonaro habe alle der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Straftaten begangen, befand der Richter am Dienstag. Die in dem Prozess vorgelegten Beweise hätten gezeigt, dass der rechtsradikale Ex-Präsident Teil einer von ihm angeführten "kriminellen Organisation" war.

Geldstrafen wegen Falschaussagen in Prozess um in Teich ertrunkene Kinder

Neun Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem Teich im nordhessischen Neukirchen hat das Landgericht Marburg zwei Männer wegen Falschaussagen zu Geldstrafen verurteilt. Sie wurden wegen uneidlicher Falschaussage schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass beide im Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Neukirchen falsch ausgesagt hatten.

Vier Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Geldautomatensprengungen

Bei einer Durchsuchungsaktion wegen mehrerer Geldautomatensprengungen haben Ermittler in Nordrhein-Westfalen vier Menschen festgenommen. Sie sollen an drei Sprengungen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland beteiligt gewesen sein, wie die Landespolizeidirektion Saarland am Dienstag in Saarbrücken mitteilte. Demnach gab es zwischen den Taten von 2024 einen Zusammenhang. Die mutmaßlichen Täter sollen eine kriminelle Vereinigung unterstützt haben.

Mercedes EQS schafft mit Festkörperbatterie Reichweite von 1200 Kilometer

Der Autohersteller Mercedes hat mit einem Elektrofahrzeug des Typs EQS und einer neuartigen Festkörperbatterie erfolgreich eine Demonstrationsfahrt über eine Strecke von 1205 Kilometer absolviert, ohne zwischendurch nachladen zu müssen. Die Fahrt auf der Strecke von Stuttgart nach Malmö setze "neue Maßstäbe in der Elektromobilität und zeigt eindrucksvoll das Potenzial und die Alltagstauglichkeit einer zukünftigen Batterietechnologie", erklärte das Unternehmen am Dienstag.

Textgröße ändern: