English Woman's Journal - Staatsanwaltschaft hält deutschen Maddie-Verdächtigen weiterhin für gefährlich

Staatsanwaltschaft hält deutschen Maddie-Verdächtigen weiterhin für gefährlich


Staatsanwaltschaft hält deutschen Maddie-Verdächtigen weiterhin für gefährlich
Staatsanwaltschaft hält deutschen Maddie-Verdächtigen weiterhin für gefährlich / Foto: Moritz Frankenberg - POOL/AFP/Archiv

Der kurz vor seiner Haftentlassung stehende deutsche Verdächtige im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft weiterhin gefährlich. "Aus unserer Sicht muss man davon ausgehen, dass er wieder rückfällig wird", sagte der Sprecher der für dessen Fall zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig, Christian Wolters, der Nachrichtenagentur AFP. Das entspreche der Einschätzung eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen im letzten gegen Christian B. geführten Strafprozess.

Textgröße ändern:

B. habe während seiner Haft keine Therapien durchlaufen, fügte Wolters an. Die Staatsanwaltschaft habe unter anderem beantragt, dass er als Bewährungsauflage nach der Strafverbüßung eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen solle. B. soll unter sogenannte Führungsaufsicht gestellt werden und außerdem nur mit gerichtlicher Erlaubnis ins Ausland reisen dürfen. Eine Entscheidung des Gerichts lag der Staatsanwaltschaft demnach noch nicht vor.

B. verbüßt bis 17. September eine mehrjährige Haftstrafe, hauptsächlich wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal 2005. Wegen dieser Tat wurde er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Im vergangenen Jahr wurde B. in einem weiteren Prozess um Vergewaltigungen in Portugal von dem Landgericht freigesprochen. Mit dem Fall Maddie hatte keines dieser Verfahren zu tun.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betrachtet B. allerdings als Verdächtigen in Fall des Verschwindens des dreijährigen britischen Mädchens und ermittelt daher wegen Mordverdachts gegen ihn. Anklage erhob sie deshalb bislang nicht. B. hatte nach Angaben deutscher Ermittler früher zeitweise in Portugal gelebt. Er ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. B. lebte früher außerdem auch in Braunschweig, deshalb ist die Justiz dort für ihn zuständig.

Maddie verschwand am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der portugiesischen Algarveküste, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter internationaler Fahndung und zahlreicher Aufrufe ihrer Eltern fehlt von dem Mädchen bis heute jede Spur.

Andere Möglichkeiten der Einwirkung auf B. als die Führungsaufsicht hätten die Justizbehörden nach aktuellem Stand nicht, betonte Wolters. Er habe seine Strafe nun vollständig verbüßt. "Solange es keinen anderen Haftbefehl gibt, und den gibt es im Moment nicht, ist er ein freier Mann und kann machen, was er will."

M.Campbel--EWJ

Empfohlen

Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden

Der Streit um die beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung von zwei Kindern der Steakhauskettenerbin Christina Block landet vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Das Landgericht der Hansestadt beschloss am Dienstag, die Beschwerden der Zeitung "Zeit" und der betroffenen Journalistin diesem zur Entscheidung vorzulegen. Laut Gerichtsangaben änderte die für das Verfahren zuständige Kammer die entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse "aus Klarstellungsgründen" zugleich ab.

Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen

Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).

Trump-Regierung geht zum dritten Mal gegen Ex-FBI-Chef Comey vor

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump geht zum dritten Mal strafrechtlich gegen den früheren FBI-Chef James Comey vor. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Strafanzeige hervorgeht, wird dem prominenten Trump-Kritiker zur Last gelegt, Informationen zur nationalen Verteidigung weitergegeben zu haben. Comey wies die Vorwürfe zurück.

Jordanien meldet mehr als 20 getötete Dschihadisten nach Luftangriffen in Syrien

Bei jordanischen Vergeltungsangriffen in Syrien nach einem Anschlag auf eine christliche Kirche in Jordanien sind jordanischen Angaben zufolge mehr als 20 Dschihadisten getötet worden. Auch ein großes Waffenlager der Islamisten sei bei dem Angriff am Montag zerstört worden, teilte der jordanische Regierungssprecher Mohammed Al Momani am Dienstag mit. Zugleich war Amman bemüht, die Beziehungen zu Syrien nicht zu beeinträchtigen und erklärte, es habe "großen Respekt" für den syrischen Staat. Syrien schloss als Reaktion auf den jordanischen Angriff in Syrien einen Grenzübergang zu Jordanien und prangerte eine Verletzung seines Luftraums an.

Textgröße ändern: