English Woman's Journal - Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab

Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab


Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab
Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab / Foto: MARCO BERTORELLO - AFP/Archiv

Die Frage, ob Deutschland Familien mit Kleinkindern nach Italien abschieben darf, bleibt zunächst offen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte sechs parallele Verfahren zu dem Themenkomplex am Donnerstag aus. Es wartet auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der es ebenfalls um Italien geht. (Az. 1 C 24.24)

Textgröße ändern:

In den Fällen in Leipzig klagten Familien aus dem Nicht-EU-Ausland, die nach Europa einreisten, zuerst in Italien internationalen Schutz beantragten und dann nach Deutschland weiterfuhren.

Hier wurden ihre Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, weil Italien zuständig ist. Die sogenannten Dublin-Regeln sehen vor, dass Länder in andere EU-Staaten weitergereiste Flüchtlinge zurücknehmen müssen, wenn diese bei ihnen bereits registriert waren.

Die Familien klagten gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Dort hatten ihre Klagen Erfolg. Die Bundesrepublik wandte sich aber an das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz. Dieses wies die Klagen ab.

Es erlaubte die Revision zum Bundesverwaltungsgericht, das höchstrichterlich entscheiden soll. Denn einzelne Fragen zur Lage in Italien beurteilt das Gericht in Schleswig anders als das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz.

Im November und Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass alleinstehende und auch alleinerziehende anerkannte Flüchtlinge nach Italien abgeschoben werden dürfen. Demnach drohen ihnen dort keine unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen.

Solche Abschiebungen scheitern allerdings oft an praktischen Gründen. Denn Italien weigert sich seit einiger Zeit meistens, Geflüchtete zurückzunehmen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen in Baden-Württemberg stellte dem EuGH in dem Zusammenhang Fragen zur Auslegung des EU-Rechts. Wenn diese beantwortet sind, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht weiter über die Fälle der sechs Familien.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an

Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.

Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an

Im gegen sie gerichteten Korruptionsprozess hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner der Justiz "Mafia-Methoden" vorgeworfen. "Mit diesem Justizsystem riskiere ich, im Gefängnis zu sterben", sagte die 73-Jährige am Dienstag bei ihrem ersten persönlichen Auftritt vor Gericht. Ihr und weiteren 85 Angeklagten wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen von Unternehmen im Gegenzug für staatliche Aufträge angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als größte Schmiergeldermittlung in der Geschichte des Landes ein.

Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Vater im Schlaf überrascht und getötet: Lange Haft für 50-jährigen Berliner

Wegen der Tötung seines Vaters ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 50-Jährigen am Dienstag des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren beantragt, die Verteidigung eine nicht lebenslange Freiheitsstrafe.

Textgröße ändern: