English Woman's Journal - Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt


Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt
Angriff an Alexanderplatz: Berliner Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Wegen eines Angriffs auf einen Mann an der mobilen Polizeiwache am Berliner Alexanderplatz ist ein 37-jähriger ehemaliger Beamter zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Montag der Körperverletzung im Amt und der Nötigung schuldig. Die ebenfalls angeklagten Kollegen des Manns wurden freigesprochen.

Textgröße ändern:

Mit seinem Urteil blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr plädiert. Der 37-jährige Angeklagte habe mit äußerster Brutalität gegen Kopf des alkoholisierten Manns geschlagen, hieß es im Plädoyer.

Der Geschädigte war in die Wache gekommen, um einen Diebstahl anzuzeigen. Selbst wenn es dabei möglicherweise zu Beleidigungen gekommen oder einem Platzverweis nicht nachgekommen worden sei, sei ein solcher Angriff durch einen Polizisten nicht gerechtfertigt, befand die Staatsanwaltschaft. So etwas könne in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden.

Der Angeklagte, der mittlerweile seinen Beamtenstatus aufgab und laut Verteidigung auf einen Studienplatz wartet, hätte den Mann festsetzen und beruhigen müssen. Stattdessen habe er die Situation eskalieren lassen. Die Verteidigung des Angeklagten beantragte eine Geldstrafe von 1800 Euro. Der Angeklagte habe sich durch einen tätlichen Angriff des Manns zu der Tat hinreißen lassen.

Tatsächlich sah es auch die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, dass der Mann den Polizisten nach einem ersten Schlag mit Gegenständen beworfen hatte, mutmaßlich mit einem Feuerzeug und einem Handy. Erst danach soll der Angeklagte den Mann vor der Wache zu Boden gebracht und ihn gegen den den Kopf geschlagen haben, woraufhin der Geschädigte kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Deshalb sah auch die Anklagebehörde den in der Anklage erhobenen Vorwurf gegen die drei 28, 29 und 31 Jahre alten Kollegen als nicht erwiesen an. Dieser lautete unter anderem, sie hätten gemeinsam geplant, gegen den Geschädigten eine ungerechtfertigte Strafanzeige zu stellen.

Da es den Wurf durch den Geschädigten tatsächlich gegeben habe, sei die Anzeige gegen ihn gerechtfertigt gewesen, befand die Staatsanwaltschaft. Sie beantragte für die drei, ebenso wie die Verteidigung, einen Freispruch. Dem folgte das Gericht. Seit der Anklageerhebung im Februar 2024 sind sie nicht mehr im Dienst.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

Immer mehr Nichtschwimmer: Bademeister warnen vor Badeunfällen im Sommer

Angesichts einer steigenden Zahl von Nichtschwimmern in Deutschland hat der Präsident des Bundesverbands Deutscher Schwimmmeister, Peter Harzheim, vor weiteren Todesopfern durch Ertrinken in diesem Sommer gewarnt. "Mir treibt es die Sorgenfalten auf die Stirn, wenn jetzt viele an die Seen gehen, die nicht gut genug schwimmen können", sagte Harzheim der "Rheinischen Post" (Mittwoch). Vor allem an Badeseen und Flüssen sei die Gefahr größer, "dass etwas passiert, wenn man kein guter Schwimmer ist", fügte er hinzu.

Drogenbeauftragter will strengere Alkoholregeln und neues Schulfach Gesundheit

Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hat sich für strengere Alkoholregeln für Minderjährige ausgesprochen. "Erstmal muss das begleitete Trinken ab 14 weg, weil es für Kinder und Jugendliche schädlich ist", sagte der CDU-Politiker im Interview mit den Zeitungen der Ippen-Mediengruppe (Mittwochsausgabe). Streeck schlug die Einführung eines Schulfachs "Gesundheit" vor, um unter anderem über die Gefahren des Alkohols aufzuklären.

Wohl ältester Marathon-Läufer der Welt mit 114 Jahren in Indien überfahren

Er galt als ältester Marathon-Läufer der Welt, nun ist der als "Turban-Tornado" bekannte Inder Fauja Singh im Alter von 114 Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Singh sei am Montag beim Überqueren einer Straße in seinem Heimatbezirk Jalandhar überfahren worden, teilte sein Biograf Khushwant Singh am Dienstag im Onlinedienst X mit. "Mein Turban-Tornado ist nicht mehr", schrieb die Biograf. "Ruhe in Frieden, mein lieber Fauja."

Geldstrafe von 3600 Euro für Beleidigung von Kommunalpolitiker in Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat einen Mann wegen der Beleidigung eines SPD-Politikers zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Seine Berufung gegen das Urteil eines Amtsgerichts wurde ansonsten verworfen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Opfer war für die Bezirkswahl in Hamburg-Hamm für die SPD angetreten. Am Tatabend im Juni 2024 zeigte der nun Verurteilte dem Mann den ausgestreckten Mittelfinger.

Textgröße ändern: