English Woman's Journal - Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig

Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig


Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig
Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig / Foto: Josep LAGO - AFP/Archiv

Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)

Textgröße ändern:

Er war am 8. Januar 2024 dem Urteil zufolge auf dem Heimweg von der Arbeit, als er durch eine Straßenblockade mehrerer Landwirte mit Traktoren am Weiterfahren gehindert wurde. Nachdem er laut hupend herangefahren war, entschied er sich, die Blockade zu durchbrechen. Er beschleunigte und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch.

Dann fuhr er von hinten einen der protestierenden Landwirte an, der zu Fuß ging. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert. Der Autofahrer bremste scharf, so dass der Fußgänger herunterfiel. Er wurde sechs Meter über den Asphalt geschoben, das Auto überrollte schließlich sein Bein. Er wurde schwer verletzt.

Dem Urteil zufolge war es eine "glückliche Fügung", dass nicht mehr passierte. Der Autofahrer fuhr weg. Das Landgericht stellte fest, dass er billigend in Kauf genommen hatte, den Fußgänger schwer oder auch tödlich zu verletzen.

Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, außerdem wegen Fahrerflucht. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Führerschein des Angeklagten wurde eingezogen, er darf vier Jahre lang keine neue Fahrerlaubnis bekommen.

Der Mann wandte sich an den BGH, um das Oldenburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Er verwarf die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.

D.W.Robertson--EWJ

Empfohlen

Ein Jahr nach Verhaftung: Tausende bei Demonstration für Istanbuler Bürgermeister

Ein Jahr nach der Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters und führenden Oppositionspolitikers Ekrem Imamoglu haben in der Bosporus-Metropole tausende Menschen an einer Solidaritätsdemonstration teilgenommen. Die Protestierenden versammelten sich am Mittwoch vor dem von der Polizei abgeriegelten Istanbuler Rathaus, zahlreiche von ihnen schwenkten türkische Flaggen und skandierten Parolen wie "Präsident Imamoglu" und "Wir werden durch Widerstand gewinnen".

Fast drei Jahre Haft für früheren Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs

In einem Prozess um den sexuellen Missbrauch eines Kinds ist ein früherer Bundestagsabgeordneter in Niedersachsen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In die am Mittwoch verhängte Strafe floss nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Braunschweig eine vorherige andere Verurteilung ein. Berichten zufolge handelt es sich bei dem Angeklagten um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.

Nach tödlichem Angriff auf Klinik in Kabul: Taliban drohen Pakistan mit Rache

Zwei Tage nach dem pakistanischen Angriff auf eine Entzugsklinik in Kabul mit hunderten Toten und Verletzten hat die afghanische Taliban-Regierung Vergeltung angedroht - und sich zugleich gesprächsbereit gezeigt. Pakistan kündigte derweil am Mittwoch eine Waffenruhe für das bevorstehende Zuckerfest zum Ende des Ramadan an. Zuvor hatte erstmals eine westliche Nichtregierungsorganisation bestätigt, dass "hunderte" Menschen in der Klinik getötet und verletzt wurden.

Fast acht Jahre Haft für Betreiber von krimineller Handelsplattform in Hessen

Das Landgericht im hessischen Gießen hat einen 30-Jährigen wegen des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Darknet zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen bandenmäßigen Drogenhandels, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die Darknetplattform Crimenetwork betrieben hatte.

Textgröße ändern: