English Woman's Journal - Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko

Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko


Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko
Recherche der "Wirtschaftswoche": Galeria Kaufhof als Opfer von René Benko / Foto: Alex HALADA - AFP

Eine Recherche der Düsseldorfer "Wirtschaftswoche" gibt Einblick in die skrupellose Geschäftswelt des mittlerweile inhaftierten österreichischen Geschäftsmann René Benko. Wie die Zeitung am Freitag berichtete, zeigen interne E-Mails und Dokumente unter anderem, wie Benko die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof als Köder nutzte, um reiche Investoren aus Saudi-Arabien zu gewinnen.

Textgröße ändern:

Demnach versprach Benko dem saudi-arabischen Public Investment Fund (PIF) 2021 hohe Renditen für die Investition in ein Bauprojekt für die Kaufhauskette in München. Galeria gehörte damals zur Handelssparte von Benkos Signa-Konzern. Die hohe Rendite war der Recherche zufolge nur möglich, weil Galeria eine sehr hohe Miete zahlte.

Die "Wirtschaftswoche" berichtete unter Verweis auf ehemalige Signa-Vorstände, dass den Beteiligten bewusst gewesen sei, dass die Miete die finanziellen Möglichkeiten der Kaufhauskette überstieg. Es sei absehbar gewesen, dass das Konstrukt der Münchener Filiale "das Genick brechen würde", sagte demnach ein ehemaliger Vorstand.

Über das für die Saudis zunächst lukrative Geschäft in München habe sich Benko weitere Investitionen des PIF gesichert, berichtete die "Wiwo" weiter: Der Fonds beteiligte sich später auch am Münchener Bauprojekt "Franz" und am Kauf des Londoner Kaufhauses Selfridges. 2023 ging der Signa-Konzern pleite, zuvor hatte Galeria Kaufhof Karstadt bereits den Mietvertrag in München gekündigt. Heute geht der PIF rechtlich gegen Benko vor.

Benko war im Januar dieses Jahres in Innsbruck festgenommen worden und befindet seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft begründete dies mit einem "dringenden Tatverdacht" bei mehreren Straftaten, wie Steuervergehen, Konkursdelikten und Betrug. In der kommenden Woche versteigert der Signa-Insolvenzverwalter Mobiliar und Einrichtung von Benkos Villa am Gardasee.

O.Wood--EWJ

Empfohlen

Haftstrafe im Putschprozess: Bolsonaros Anwälte wollen Urteil anfechten

Nach dem Schuldspruch im Putschprozess gegen Brasiliens Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro wollen dessen Anwälte in Berufung gehen. Die verhängte Haftstrafe von mehr als 27 Jahren sei "absurd überhöht und unverhältnismäßig", hieß es einer Erklärung der Anwälte, die Bolsonaro-Berater Fabio Wajngarten am Donnerstag (Ortszeit) im Onlinedienst X veröffentlichte. Die Verteidigung werde die Urteilsbegründung prüfen und "entsprechende Rechtsmittel einlegen, auch auf internationaler Ebene", hieß es weiter.

Oberstes Gericht in Brasilien verurteilt Ex-Staatschef Bolsonaro wegen Putschversuchs

Historisches Urteil in Brasilien: Ex-Präsident Jair Bolsonaro ist vom Obersten Gericht des Landes wegen eines versuchten Staatsstreichs verurteilt worden. Vier der fünf Richter befanden den 70-Jährigen am Donnerstag für schuldig. Sie müssen nun über das Strafmaß für den rechtsextremen Politiker beraten, dem eine Freiheitsstrafe von mehr als 40 Jahren droht.

Stromausfall in Berlin: Betreiber rechnet mit Wiederversorgung am Donnerstagabend

Nach dem großflächigen Stromausfall im Berliner Südosten infolge eines Brandanschlags hat der Netzbetreiber für Donnerstagabend damit gerechnet, alle Kunden wieder versorgen zu können. "Die Arbeiten laufen planmäßig", sagte ein Sprecher des Betreibers Stromnetz Berlin am Nachmittag. Bis zuletzt waren noch 13.300 Haushalte ohne Strom. Unterdessen bestätigte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) die Authentizität eines Bekennerschreibens aus der linken Szene.

Urteil: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub

Bundesbeamte haben einem Urteil zufolge Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt ihres Kindes. Der Anspruch ergebe sich ummittelbar aus EU-Recht, wie das Verwaltungsgericht in Köln am Donnerstag entschied. Es gab damit einem Beamten Recht, der gegen die Bundesrepublik als seinen Dienstherrn geklagt hatte. Diese muss dem Mann seinen beantragten Vaterschaftsurlaub nun rückwirkend gewähren und die Tage seinem Urlaubskonto gutschreiben. (Az.: 15 K 1556/24)

Textgröße ändern: