English Woman's Journal - Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet

Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet


Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet
Hubig plant einfacheren Widerruf von Verträgen per Mausklick im Internet / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Mit einer Gesetzesänderung will Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) den Widerruf von im Internet geschlossenen Verträgen erleichtern. Unternehmen sollen verpflichtet werden, ihren Kunden dies online per Mausklick auf einen Widerrufsbutton zu ermöglichen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht. Beim sogenannten ewigen Widerrufsrecht in Deutschland plant das Ministerium hingegen Einschränkungen.

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"So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick", erklärte Hubig. Der elektronische Widerrufsbutton werde Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben erleichtern. "Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten", fuhr sie fort. "Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will."

Für das ewige Widerrufsrecht soll es hingegen Einschränkungen geben. Grundsätzlich müssen Unternehmen Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages darüber informieren, dass sie ein Recht auf Widerruf haben. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Bisher können Verbraucher in einigen Fällen Verträge ohne Befristung, also auch noch Jahre später, widerrufen, selbst wenn der Kunde bei Abschluss über das Widerrufsrecht informiert wurde.

"Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt", erklärte das Ministerium. Das soll sich laut Gesetzentwurf künftig ändern: Einen Vertrag über Finanzdienstleistungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei erfolgter Information über das Widerrufsrecht höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss widerrufen können. Bei Lebensversicherungen sollen es 24 Monate und 30 Tage sein.

Darüber hinaus plant Hubig, dass Unternehmen Finanzdienstleistungen und die Folgen eines dazu abgeschlossenen Vertrags "angemessen erläutern müssen". Online sollen Verbraucherinnen und Verbraucher zudem verlangen können, dass persönlich Kontakt aufgenommen wird.

Eine weitere geplante Veränderung soll laut Ministerium "der zunehmenden Digitalisierung Rechnung" tragen und Unternehmen entlasten: Diese sollen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr auf Verlangen in Papierform übermitteln müssen.

Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch veröffentlicht und an Länder und Verbände verschickt. Diese können bis zum 1. August dazu Stellung nehmen. Mit der Vorlage setzt Hubigs Ministerium geänderte EU-Vorgaben zu Verbraucher- und Versicherungsverträgen um.

L.Scott--EWJ

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