English Woman's Journal - Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls

Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls


Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls
Urteil: Menschenrechtskonvention begründet kein Abschiebungsverbot wegen Kindeswohls / Foto: Michaela STACHE - AFP/Archiv

Das Kindeswohl und familiäre Bindungen sind kein Grund für ein Abschiebungsverbot von Ausländern unter Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn das deutsche Aufenthaltsgesetz bezieht sich an der Stelle nur auf Gefahren, die den Betroffenen im Zielland drohen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag erklärte. Es verwies mehrere Fälle zurück an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. (Az. 1 C 4.24 u.a.)

Textgröße ändern:

Geklagt hatten Ausländer mit Familie in Deutschland, deren Asylanträge abgelehnt worden waren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte außerdem fest, dass keine Abschiebungsverbote vorlägen, und verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbote.

Das Gelsenkirchener Gericht war aber der Meinung, dass für die Kläger ein Abschiebungsverbot vorliege. Das ergebe sich aus dem Aufenthaltsgesetz, das auf die Menschenrechtskonvention verweist. Die Bundesrepublik wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

In den einzelnen Fällen muss nun das Gericht in Gelsenkirchen entscheiden. Es muss herausfinden, ob den Klägern bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht oder sie dort einer erheblichen Gefahr für ihr Leben, ihre Gesundheit oder ihre Freiheit ausgesetzt wären.

B.Jamieson--EWJ

Empfohlen

Streit um Verfassungsgericht: Polens Präsident bestellt Regierung und Opposition ein

Nach einer nächtlichen Eskalation im Konflikt um Polens Verfassungsgericht hat Präsident Karol Nawrocki Politiker aller im Parlament vertretenen Parteien einbestellt. "Aufgrund der Bedrohung, die auf der inneren Sicherheit der Republik Polen lastet, berufe ich heute dringende Konsultationen unter Beteiligung von Vertretern der im Parlament vertretenen Kräfte ein", erklärte Nawrocki in einer von seinem Kabinettschef Pawel Szefernaker am Samstag verlesenen Stellungnahme.

Eskalation um Polens Verfassungsgericht: Regierungsgegner versuchen auf Gelände vorzudringen

In Polen ist der seit Jahren schwelende Streit um das Verfassungsgericht eskaliert. Anhänger der nationalkonservativen Opposition versuchten am Freitagabend, Absperrungen vor dem Gericht in Warschau zu durchbrechen und auf das Gelände vorzudringen. Bereitschaftspolizisten hielten sie auf, wie ein AFP-Journalist beobachtete. In der Nacht zum Samstag traf Staatspräsident Karol Nawrocki am Gericht ein und betrat das von der Polizei abgeriegelte Gelände, wie sein Kabinettschef Pawel Szefernaker mitteilte.

Kryptowährungsbörse Binance will nach Hackerangriff "alle Verluste" ersetzen

Nach einem massiven Hackerangriff hat die weltgrößte Kryptowährungsbörse Binance angekündigt, Anlegern sämtliche Verluste auszugleichen. Binance habe bereits mehr als 6,3 Milliarden Dollar (umgerechnet 5,6 Milliarden Euro) zurückgestellt, um gestohlene Vermögenswerte abdecken zu können, teilte Co-Unternehmenschef Richard Teng am Freitag im Onlinedienst X mit. Das Unternehmen werde "alle Verluste" ersetzen.

Prozess um Mord an Fabian aus Güstrow: Verteidigung fordert Freispruch

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Gina H. gefordert. Es gebe ihrer Ansicht nach keine lückenlose Beweiskette, um der Angeklagten den Mord an dem Kind nachzuweisen, sagte deren Anwälte am Freitag vor dem Landgericht Rostock. Die Anklage stütze sich auf Vermutungen und Spekulationen.

Textgröße ändern: