English Woman's Journal - Schleswig-Holstein: 20-Jähriger entführt sechsjährigen Bruder und fordert Lösegeld

Schleswig-Holstein: 20-Jähriger entführt sechsjährigen Bruder und fordert Lösegeld


Schleswig-Holstein: 20-Jähriger entführt sechsjährigen Bruder und fordert Lösegeld
Schleswig-Holstein: 20-Jähriger entführt sechsjährigen Bruder und fordert Lösegeld / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein 20-Jähriger aus Nordfriesland in Schleswig-Holstein soll seinen sechsjährigen Bruder aus einem Kindergarten entführt und Lösegeld für ihn verlangt haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in Flensburg gemeinsam mitteilten, alarmierte eine Schwester der Brüder am Montag die Polizei. Beamten nahmen den 20-Jährigen am selben Tag fest, am Dienstag wurde er in Untersuchungshaft genommen.

Textgröße ändern:

Nach Ermittlerangaben wird dem jungen Mann ein erpresserischer Menschenraub vorgeworfen, sein Bruder überstand die mutmaßliche Entführung im Bereich Bredstedt unversehrt. Der Verdächtige holte den Sechsjährigen demnach am Montagmittag "unbefugt" aus dessen Kindergarten ab. Danach verschickte er ein Foto des Kindes an unbekanntem Ort und drohte mit körperlicher Gewalt, sofern kein Lösegeld gezahlt werde. Seine Schwester alarmierte die Polizei.

Im Rahmen des folgenden Großeinsatzes wurde der 20-Jährige nach etwa drei Stunden im nahegelegenen Langenhorn ausgemacht und festgenommen, wobei er nach Polizeiangaben Widerstand leistete. Seinen Bruder hatte er nicht bei sich. Diesen fanden Einsatzkräfte demnach "wohlauf" bei einer Bekannten des Verdächtigen. Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen wusste diese nichts von der Entführung und war nicht an den Plänen des 20-Jährigen beteiligt.

Der Beschuldigte kam zunächst in Polizeigewahrsam. Am Dienstag wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Weitere Angaben zu den Hintergründen des Geschehens und den Beteiligten machten die Ermittler nicht. Details würden zum "jetzigen Zeitpunkt" nicht veröffentlicht.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: