English Woman's Journal - Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt

Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt


Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt
Unwirksame Preiserhöhung: Netflix zur Rückzahlungen verurteilt / Foto: Patrick T. FALLON - AFP/Archiv

Der Streaming-Dienst Netflix hat wegen unzulässiger Preiserhöhungen eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Landgericht Köln erklärte Preissteigerungen des Dienstes in den Jahren 2017, 2019 und 2022 am Freitag in zweiter Instanz für unwirksam. Dem klagenden Verbraucher stehen demnach Rückzahlungen zu. Andere Betroffene müssten Rückforderungen allerdings selbst durchsetzen.

Textgröße ändern:

Im Detail bemängelte das Gericht zum einen das Vorgehen des Unternehmens bei den Preisänderungen: Dem Kunden wurde bei Nutzung der Netflix-App eine Schaltfläche eingeblendet, die über die Preiserhöhungen informierte und dazu aufforderte, der Erhöhung zuzustimmen. In dieser Darstellung sei dem Kunden glaubhaft gemacht worden, dass er lediglich über die einseitigen Vertragsänderungen informiert werde, erklärte das Gericht.

Für eine Preisanpassung müsse das Unternehmen jedoch formell ein Angebot machen, dem der Kunde dann zustimmt. "Dem Gericht reichte dafür in diesem Fall das Pop-Up-Fenster mit Zustimmungs-Button nicht aus", erklärte der Telekommunikationsexperte von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Erol Burak Tergek.

Zudem entschied das Landgericht, dass die Bedingungen für eine einseitige Vertragsänderung nicht gegeben waren. Netflix hatte auf eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, derzufolge das Unternehmen "von Zeit zu Zeit" und "in unserem billigen Ermessen" wegen Kostensteigerungen die Preise ändern könne. Diese Bestimmung benachteilige den Verbraucher jedoch "unangemessen", erklärte das Gericht.

Dem klagenden Netflixkunden stehen nun Rückzahlungen für die Preiserhöhungen ab 2019 zu. Die Ansprüche für die Jahre 2017 und 2018 wies das Gericht als verjährt zurück.

Von den Preisanpassungen von Netflix waren in Deutschland tausende Kunden betroffen. Dennoch wirke das Urteil aus Köln "unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix", erklärte Tergek. "Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."

N.Steward--EWJ

Empfohlen

Heftiger Vulkanausbruch auf Sizilien: Ätna spuckt Lava, Asche und Gas

Der Vulkan Ätna auf Sizilien ist erneut ausgebrochen: Der größte aktive Vulkan Europas stieß am Montag eine riesige Wolke aus Asche, Gas und Gestein aus. Der Ausbruch begann am späten Vormittag und zog sich bis zum Nachmittag, wie das italienische Vulkanforschungsinstitut INGV mitteilte. Zuvor sei vermutlich ein Teil des südöstlichen Kraters eingestürzt.

Macrons Wachsfigur entwendet: Protest gegen Russlandgeschäfte

Die Umweltorganisation Greenpeace hat mit einer im Pariser Wachsfigurenkabinett entwendeten Figur des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gegen den Import von Gas und Dünger aus Russland protestiert. "Die Ukraine brennt und die Geschäfte laufen weiter", heißt es auf einem Transparent, das die Organisation am Montag neben der Macron-Statue vor der russischen Botschaft in Paris enthüllte. Greenpeace-Aktivisten warfen dabei mit falschen Geldscheinen um sich.

Haftstrafe für tödliches Autorennen auf Landstraße in Brandenburg rechtskräftig

Eine nach einem tödlich verlaufenen illegalen Autorennen vom Landgericht Neuruppin gegen einen Mann verhängte fünfjährige Haftstrafe ist rechtskräftig geworden. Wie das Gericht in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von dem Angeklagten eingelegte Revision. Es habe in dem Urteil keine Rechtsfehler zu dessen Lasten gegeben.

Fast sechs Jahre Haft für Pfleger nach tödlicher Misshandlung in Brandenburg

Weil er eine Heimbewohnerin misshandelte und tödlich verletzte, ist ein Pfleger vom Landgericht Neuruppin zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte soll für fünf Jahre und zehn Monaten in Haft, wie eine Gerichtssprecherin in der brandenburgischen Stadt am Montag mitteilte. Außerdem verhängte das Gericht gegen den 27-Jährigen ein fünfjähriges Berufsverbot für Pflege- und Erziehungsberufe.

Textgröße ändern: