English Woman's Journal - Tod von Kind nach Notruf in Schwangerschaft: Fall muss neu verhandelt werden

Tod von Kind nach Notruf in Schwangerschaft: Fall muss neu verhandelt werden


Tod von Kind nach Notruf in Schwangerschaft: Fall muss neu verhandelt werden

Über die Klage von Eltern eines Kinds, das mit einem Jahr an den Folgen von Sauerstoffmangel vor der Geburt starb, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Donnerstag zurück an das Oberlandesgericht Schleswig. Dieses soll ein Expertengutachten zu der Frage einholen, ob beim Notruf kurz vor der Geburt sofort ein Notarzt hätte geschickt werden müssen. (Az. III ZR 417/23)

Textgröße ändern:

Die Eltern fordern Schmerzensgeld und Schadenersatz von fünf Städten oder Landkreisen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Rettungsleitstellen hätten zu langsam reagiert, einander nicht alle Informationen weitergegeben und nicht rechtzeitig einen Notarzt geschickt, argumentieren sie.

Im Januar 2017, einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin, bekam die schwangere Frau starke Schmerzen. Der Mann verständigte den Rettungsdienst. Erst kam ein Rettungswagen, dessen Besatzung wiederum einen Notarzt anforderte. Dieser traf etwa 50 Minuten nach dem ersten Notruf ein. Im Krankenhaus wurde eine vorzeitige Plazentaablösung festgestellt und ein Notkaiserschnitt vorgenommen. Das Kind kam mit gesundheitlichen Problemen auf die Welt, an denen es 13 Monate später starb.

Vor dem Landgericht Lübeck hatte die Klage der Eltern keinen Erfolg, auch die Berufung in Schleswig scheiterte zunächst. Das dortige Gericht bezog sich auf den Indikationskatalog der Bundesärztekammer für den Notarzteinsatz. Demnach sei nicht zu erkennen gewesen, dass sofort ein Notarzt geschickt werden musste. Das Gericht beanstandete auch die Weiterleitungen der Notfallmeldungen zwischen den Rettungsleitstellen nicht, sie seien nicht die Ursache für die Gesundheitsprobleme des Babys.

Die Eltern wandten sich an den BGH, der am Donnerstag verhandelte. Nach der Verhandlung erkärte er, dass das Oberlandesgericht nicht genügend Informationen zur Notwendigkeit des sofortigen Notarzteinsatzes eingeholt habe. Falls Amtspflichten verletzt worden seien, müsse es außerdem herausfinden, ob die Pflichtverletzungen die gesundheitlichen Probleme des Kinds verursachten.

Ch.Reilly--EWJ

Empfohlen

Mann fährt in Passau in Menschengruppe - Fünf Verletzte

Im bayerischen Passau hat ein Mann nach Polizeiangaben ein Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren und fünf Personen verletzt. Auslöser für die Tat könne ein möglicher Sorgerechtsstreit gewesen sein, teilte die Polizei Niederbayern am Samstagabend unter Verweis auf die bisherigen Ermittlungen mit. Der Fahrer wurde vorläufig festgenommen.

Polizei: Mann fährt in Passau in Menschengruppe - Fahrer festgenommen

Im bayerischen Passau hat ein Mann nach Polizeiangaben ein Auto in eine Gruppe von Menschen gefahren. Es sei noch unklar, wie viele Menschen bei dem Vorfall am Samstagnachmittag verletzt worden seien, teilte die Polizei Niederbayern mit.

"Save the children" kritisiert Aussetzung von Familiennachzug für Geflüchtete

Die Kinderschutzorganisation "Save the children" hat das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, den Familiennachzug für Geflüchtete mit sogenanntem subsidiären Schutz auszusetzen. "Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen", sagte der Vorsitzende Florian Westphal am Samstag dem Deutschlandfunk. Die Regierungspläne stünden dem diametral entgegen.

Ehemaliges Gebäude der Staatsoperette Dresden abgebrannt

Das ehemalige Gebäude der Staatsoperette Dresden ist in der Nacht zum Samstag abgebrannt. Wie die Feuerwehr mitteilte, war das Feuer am Freitagabend aus zunächst ungeklärter Ursache ausgebrochen. Während der gesamten Nacht waren dann starke Einsatzkräfte vor Ort, um den Brand unter Kontrolle zu bringen. Gegen 05.30 Uhr am Samstagmorgen wurde dieser für gelöscht erklärt.

Textgröße ändern: