English Woman's Journal - Attacke nach Granatenwurf auf Friedhof: Weiterer Prozess in Stuttgart begonnen

Attacke nach Granatenwurf auf Friedhof: Weiterer Prozess in Stuttgart begonnen


Attacke nach Granatenwurf auf Friedhof: Weiterer Prozess in Stuttgart begonnen
Attacke nach Granatenwurf auf Friedhof: Weiterer Prozess in Stuttgart begonnen / Foto: SCOTT OLSON - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Nach einem Handgranatenwurf im Zusammenhang mit einem seit Jahren andauernden Bandenkrieg müssen sich seit Donnerstag fünf weitere Männer vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Den Angeklagten zwischen 21 und 24 Jahren wird vorgeworfen, den zu einer verfeindeten Gruppierung gehörenden Werfer der Granate attackiert und gemeinsam mit weiteren Männern schwer verletzt zu haben. Der Vorwurf lautet unter anderem auf versuchten Totschlag.

Textgröße ändern:

Der Handgranatenwerfer hatte im Juni 2023 auf einem Friedhof in Altbach bei einer Trauerfeier für einen 20-Jährigen mit mehreren hundert Gästen eine Handgranate in die Menschenmenge geworfen. 15 Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Täter wurde damals von mehreren Trauergästen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt.

Zu diesen Gästen sollen auch die fünf Angeklagten gezählt haben. Vier der fünf Angeklagten sollen den Werfer laut Anklage selbst geschlagen oder getreten haben. Ein fünfter Angeklagter soll sich daran beteiligt haben, den Werfer aus dem umstellten Taxi zu zerren.

Der Handgranatenwerfer selbst ist inzwischen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Auch gegen mehrere Beschuldigte, die den Werfer nach der Tat attackierten, fielen bereits Urteile mit teils mehrjährigen Haftstrafen. Nicht alle Urteile sind rechtskräftig, teils gab es Aufhebungen durch den Bundesgerichtshof zur Neuverhandlung vor dem Landgericht.

Der Handgranatenangriff gehört zu einer ganzen Reihe von Attacken im Zusammenhang mit einem Bandenkrieg zwischen zwei rivalisierenden Gruppierungen im Raum Stuttgart. Mehrfach kam es auch schon zu Schüssen im Umfeld von Lokalen. Laut Ermittlern sind beide Gruppen in kriminelle Aktivitäten verstrickt.

Parallel zum Prozessbeginn meldete die Stuttgarter Staatsanwaltschaft eine weitere Anklageerhebung in dem Geschehenskomplex wegen tödlicher Schüsse in einer Bar in Göppingen. Ein 17-Jähriger steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg mit einer Maschinenpistole auf drei Männer geschossen zu haben, wobei es sich aber um Zufallsopfer handeln soll. Einer von ihnen wurde getötet.

F.McKenzie--EWJ

Empfohlen

Nach Kirk-Attentat: US-Regierung will "heimische Terrorbewegung" zerschlagen

Nach dem Attentat auf den US-Podcaster und Aktivisten Charlie Kirk hat die Regierung von Präsident Donald Trump all jenen gedroht, die Kirks Tod verteidigten und feierten. Der Trump-Berater und stellvertretende Stabschef des Weißen Hauses, Stephen Miller, sagte am Montag in Washington, die Regierung werde die "heimische Terrorbewegung" zerschlagen, die hinter dem Attentäter stecke. Damit setze sie einen Wunsch Kirks um.

England: Haftstrafen für Adlige und Partner wegen fahrlässiger Tötung ihres Babys

Eine Frau aus einer britischen Adelsfamilie und ihr wegen Vergewaltigung vorbestrafter Partner sind am Montag wegen der fahrlässigen Tötung ihrer neugeborenen Tochter zu 14 beziehungsweise 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richter Mark Lucraft sagte bei der Strafmaßverkündung in London, beide hätten ihr Baby Victoria "auf die gröbste und schwerwiegendste Weise vernachlässigt". Das Neugeborene war während einer mehrwöchigen Flucht des Paares vor den Behörden bei eisigen Temperaturen gestorben.

Attentat auf Trump-Vertrauten Kirk: Verdacht gegen Tyler R. laut FBI erhärtet

Fünf Tage nach dem Attentat auf den Vertrauten von US-Präsident Donald Trump, Charlie Kirk, hat sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht gegen einen festgenommenen 22-Jährigen erhärtet. Der Chef der US-Bundespolizei FBI, Kash Patel, teilte am Montag im Sender Fox News mit, die DNA auf der Tatwaffe stimme mit der des mutmaßlichen Schützen überein.

Finanzgericht: Verlust durch Schockanruf ist keine außergewöhnliche Belastung

Opfer von Telefonbetrügern können ihren Schaden einem Urteil zufolge nicht steuermindernd geltend machen. Der Vermögensverlust sei nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, entschied das Finanzgericht Münster nach eigenen Angaben vom Montag. Es urteilte im Fall einer Seniorin, die unbekannten Betrügern nach einem Schockanruf 50.000 Euro übergeben hatte. Diese ließen die zur Tatzeit 77-Jährige glauben, ihre Tochter habe einen tödlichen Autounfall verursacht.

Textgröße ändern: