English Woman's Journal - Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart

Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart


Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart
Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Ein Schüler aus Niedersachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge trotz eines Regelverstoßes an einer Abschlussklassenfahrt teilnehmen. Ihn wegen des Abfotografierens einer Klassenarbeit mit dem Ausschluss von der Reise zu bestrafen, sei zu hart, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag in einem Eilverfahren. Die Klassenkonferenz konnte demnach nicht ausreichend begründen, warum dessen Fehlverhalten eine "grobe" Pflichtverletzung war (Az.: 4 B 87/25).

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Der Schüler einer Abschlussklasse einer Oberschule im Landkreis Lüneburg hatte eine kurzfristige Abwesenheit eines Lehrers genutzt, um die erste Seite einer Klassenarbeit abzufotografieren. Zwei Schülerinnen meldeten den Vorfall, die Arbeit musste in abgeänderter Form geschrieben werden.

Daraufhin schloss die Klassenkonferenz den Schüler von der nach Ostern geplanten Abschlussklassenfahrt nach Kopenhagen aus, weil er grundlegende Regeln missachtet habe. Das Gericht setzte die Strafe aus, der Schüler darf mitfahren.

Die Maßnahme ist demnach unverhältnismäßig. Der Ausschluss ist nicht erforderlich, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Klassenfahrt sicherzustellen. Es sei nicht ersichtlich, dass sich bei der Klassenfahrt ähnliche Vorfälle ereignen könnten, erklärte das Gericht. Zudem wiege der Ausschluss des Schülers von seiner letzten gemeinsamen Klassenfahrt schwer, weil ihm das Abschiednehmen von seiner Schulzeit unwiederbringlich genommen werde.

Ein pauschaler Verweis auf die Vertrauensbasis, die der Schüler durch sein Verhalten zerstört habe, reicht nicht. Ob und inwiefern ihm bei einer Klassenfahrt vertraut werden kann, lässt sich aus dem vergangenen und einmaligen Vorfall laut Gericht nicht ableiten. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

D.W.Robertson--EWJ

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