English Woman's Journal - Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen

Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen


Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen
Raserfahrt mit Tempo 417 über Autobahn in Sachsen-Anhalt bleibt ohne Folgen / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Eine aufsehenerregende Autobahnfahrt eines Rasers mit bis zu 417 Stundenkilometern über die A2 in Sachsen-Anhalt bleibt weiter ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg am Montag nach einer Überprüfung des Falls in einem Beschwerdeverfahren bekannt. Demnach bleibt das Verfahren gegen den Tschechen eingestellt, weil kein bußgeldbewehrter Straftatbestand nachweisbar ist.

Textgröße ändern:

Ein vermögender Sportwagenbesitzer aus Tschechien hatte Videos seiner Fahrt auf der Internetplattform Youtube veröffentlicht und große Aufmerksamkeit auf den Vorgang gelenkt. Sie wurden millionenfach angesehen und lösten ein starkes Medienecho aus. Die Fahrt in einem Luxussportwagen auf einem fast leeren Autoabschnitt wurde professionell gefilmt, unter anderem von Brücken.

Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren gegen den Mann im Juni mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, welche die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg nach eigenen Angaben mit einer Entscheidung vom 12. August allerdings verwarf. Zur Begründung verwies sie auf die in Deutschland derzeit geltende strafrechtliche Lage.

Laut Generalstaatsanwaltschaft kann extremes Rasen auf einer Autobahn zwar prinzipiell eine Straftat darstellen, allerdings nur wenn zugleich weitere Bedingungen erfüllt sind. Bloße Geschwindkeitsüberschreitungen seien nach dem Willen des Gesetzgebers auch in erheblichen Fällen nicht automatisch erfasst. Im vorliegenden Fall gebe es keine beweisrelevanten Anhaltspunkte für grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Fahrverhalten des Manns.

Weiter erklärte die Generalstaatsanwaltschaft: "Der Umstand, dass sich ein Mensch in einem von ihm gesteuerten Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von annähernd 116 Metern je Sekunde fortbewegt, mag äußerst leichtsinnig und lebensmüde erscheinen, erfüllt jedoch nicht ohne Weiteres den vorgenannten Straftatbestand." Das könne bei einem Kontrollverlust oder einer konkreten Straßenverkehrsgefährdungen anders sein. Dies sei für den vorliegenden Fall aber nicht relevant.

Auch die in den Videos dokumentierte Umstand, dass der Fahrer bei der Fahrt kurzzeitig die Hände vom Lenkrad genommen habe, ändere an dieser Bewertung nichts. So verbiete der Gesetzgeber freihändiges Fahren lediglich Motorrad- oder Fahrradfahrern. Autofahrern sei es dagegen "nicht gesetzlich verwehrt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen", führte die Generalstaatsanwaltschaft aus.

In ihrer derzeitigen Fassung sehe die Straßenverkehrsordnung für Autos bis zu einem Gesamtgewicht von dreieinhalb Tonnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen vor, erklärte diese weiter. Sofern der Bundesgesetzgeber Verhaltensweisen wie im vorliegenden Fall unterbinden wolle, könne er über eine Änderung nachdenken. Dadurch könne zum Beispiel eine Schwelle für "übermäßig rasendes Fahren" etwa bei 200 Stundenkilometern definiert werden.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Karbon-X feiert in seinem Mangroven-Wiederaufforstungsprojekt im Senegal einen großen Meilenstein

Bepflanzung auf einer 7.000 Hektar großen Fläche zusammen mit Woodside Energy als Partner stärkt kommunale Klimaschutzinitiative.

Bärbel Bas fühlt sich durch Trauer um Tod ihres Mannes gestärkt

Die SPD-Vorsitzende Bärbel Bas hat aus der Trauer um den Tod ihres Mannes Kraft gewonnen. "Wenn du Menschen in deinem Leben verlierst, kriegst du eine andere Sichtweise", sagte die Bundesarbeitsministerin der "Süddeutschen Zeitung" vom Dienstag. Bas' langjähriger Lebenspartner und Ehemann, der SPD-Politiker Siegfried Ambrosius, war 2020 mit 79 Jahren gestorben.

Prozess gegen zehn Beschuldigte wegen sexistischen Cybermobbings von Brigitte Macron

In Paris beginnt am Montag der Prozess gegen zehn Beschuldigte wegen sexistischen Cybermobbings von Frankreichs Präsidentengattin Brigitte Macron. Die Staatsanwaltschaft von Paris wirft den acht Männern und zwei Frauen vor, sich gegenüber Brigitte Macron mehrfach abfällig über ihr "Geschlecht" und ihre "Sexualität" geäußert und den Altersunterschied zu ihrem Ehemann Emmanuel Macron mit "Pädophilie" gleichgesetzt zu haben. Den Angeklagten drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Bürgerentscheid zu Olympia-Bewerbung: Söder wirbt bei Münchnern für Zustimmung

Parallel zum Bürgerentscheid über die Austragung der Olympischen Sommerspiele in München hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag nochmals für die Pläne geworben. "Das ist eine große Chance - für München, für Bayern, für ganz Deutschland", schrieb Söder auf seinen Accounts in den sozialen Netzwerken. "Darum: Ja zu Olympia!"

Textgröße ändern: