English Woman's Journal - Wirbel um Besuch von Youtube-Star MrBeast in berühmten Maya-Stätten in Mexiko

Wirbel um Besuch von Youtube-Star MrBeast in berühmten Maya-Stätten in Mexiko


Wirbel um Besuch von Youtube-Star MrBeast in berühmten Maya-Stätten in Mexiko
Wirbel um Besuch von Youtube-Star MrBeast in berühmten Maya-Stätten in Mexiko / Foto: ALEJANDRO MEDINA - AFP/Archiv

Ein Besuch des Youtube-Stars MrBeast an berühmten archäologischen Stätten in Mexiko hat eine heiße Diskussion ausgelöst - und sogar die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum auf den Plan gerufen. Die Staatschefin forderte am Mittwoch (Ortszeit) von den zuständigen Behörden eine Erklärung, wie der US-Influencer in eigentlich für die Öffentlichkeit gesperrte Bereiche gelangen konnte. Zuvor hatte ein Video von MrBeast aus alten Maya-Stätten für heftige Kritik gesorgt.

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MrBeast hat 394 Millionen Abonnenten auf Youtube. Sein am 10. Mai veröffentlichtes Video "Ich habe 2000 Jahre alte Tempel erkundet" wurde bereits mehr als 57 Millionen Mal angesehen. In dem Video besucht der Youtuber die Maya-Stätten Calakmul, Chichen Itzá und Balamcanché im Südosten Mexikos. Als er dabei eine Pyramide mitten im Dschungel betritt, sagt MrBeast: "Niemand kommt eigentlich an diesen Ort. Ich kann nicht glauben, dass die Regierung uns das erlaubt hat."

Das Video brachte ihm viel Kritik ein, ein Internetnutzer schrieb beispielsweise: "Welche Privilegien hat dieser Ausländer, an Orten zu filmen, zu denen nicht einmal wir Mexikaner Zugang haben?" Ein anderer Kommentar lautete: "Er missachtet die Kultur nur für Likes." Andere MrBeast-Follower lobten dagegen das Video und erklärten, dass sich der Internet-Star vor Ort respektvoll verhalten habe.

Die Debatte schaukelte sich so hoch, dass nun Präsidentin Sheinbaum ein Machtwort sprach: Die archäologischen Stätten würden vom Nationalen Institut für Archäologie und Geschichte (INAH) geschützt, erklärte sie. "Offenbar hatte er eine Genehmigung des INAH. Nun muss das INAH erklären, unter welchen Bedingungen diese Genehmigung erteilt wurde. Und wenn die Genehmigung nicht eingehalten wird, welche Sanktionen drohen."

M.Campbel--EWJ

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