English Woman's Journal - Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen

Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen


Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen
Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Ein Pariser Berufungsgericht hat im Fall von Verleumdungsvorwürfen zugunsten des französisch-polnischen Filmemachers Roman Polanski entschieden. Das Gericht bestätigte den Freispruch Polanskis und wies zugleich die Forderung der britischen Schauspielerin Charlotte Lewis nach Schadenersatz zurück. Der 91-Jährige war im Mai bereits in erster Instanz von dem Vorwurf freigesprochen worden, Lewis zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben.

Textgröße ändern:

Die Schauspielerin hatte Berufung eingelegt, die Staatsanwaltschaft jedoch nicht. Daher war der Freispruch bereits rechtsgültig. Das Berufungsgericht hätte Polanski allerdings zur Zahlung von Schadenersatz verurteilen können.

In dem Verfahren ging es um ein Interview des Schauspielers von 2019, in dem er Lewis "abscheuliche Lügen" vorgeworfen hatte. Lewis hatte Polanski deswegen der Verleumdung angeklagt.

Sie hatte Polanski 2010 öffentlich bezichtigt, sie 1983 im Alter von 16 Jahren in Paris vergewaltigt zu haben. Sie sah nach eigener Aussage von einer Klage ab, weil sie davon ausging, dass der Fall verjährt sei.

Polanski hatte in dem Interview darauf verwiesen, dass die Schauspielerin sich selber in einem Klatschblatt damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben. Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist sagte hingegen aus, die Schauspielerin damals für dieses Interview bezahlt zu haben.

Polanski, der mit Filmen wie "Rosemaries Baby" und "Der Pianist" zahlreiche Filmpreise gewonnen hat, wurde in der Vergangenheit von mehreren Frauen sexuelle Gewalt vorgeworfen. Bislang hat es jedoch nur ein Gerichtsverfahren gegen ihn gegeben: 1977 in den USA wegen Vergewaltigung der damals 13 Jahre alten Samantha Geimer.

Polanski hatte sich dem Verfahren durch Flucht nach Europa entzogen. Er bekannte sich damals schuldig wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen. Obwohl Geimer ihre Klage schon vor Jahren zurückzog, hat die US-Justiz das Verfahren nie eingestellt.

Im Mai wurde bekannt, dass ein in den USA geplanter Zivilprozess gegen Polanski wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1973 fallengelassen wurde.

O.Jonstone--EWJ

Empfohlen

Teenager und bald Eton-Schüler: Britischer Prinz George feiert 13. Geburtstag

Endlich Teenager, aber auch mehr royale Pflichten: Prinz George, der älteste Sohn des britischen Thronfolgers William und seiner Frau Kate, ist am Mittwoch 13 Jahre alt geworden. Der Kensington-Palast veröffentlichte ein Bild des jungen Prinzen, auf dem zu sehen ist, wie sein Großvater, König Charles III., und dessen Frau, Königin Camilla, dem jungen Royal zum Geburtstag gratulieren. Auf den Prinzen kommen nun einige Veränderungen zu.

Moderator Thomas Gottschalk ist nach Krebserkrankung vorsichtig optimistisch

Der Moderator und Entertainer Thomas Gottschalk blickt nach seiner Krebserkrankung vorsichtig optimistisch in die Zukunft. "Ich bin auf dem Weg zurück ins Leben", sagte der 76-Jährige der Illustrierten "Bunte" laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut. "Die Therapien schlagen an, die Werte werden zunehmend besser", fügte er hinzu.

Möglicherweise Hautstück von ausgebüxter Würgeschlange in Hessen entdeckt

Ein gefundenes Stück Schlangenhaut hat im hessischen Brachttal einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die Haut stamme möglicherweise von einem ausgebüxten Königspython, teilten die Beamten am Mittwoch in Offenbach mit. Demnach entdeckte eine Anwohnerin das Stück Haut am Dienstag auf ihrem Grundstück und rief die Polizei.

Karbon-X erhält Auftrag zur technischen Beratung für ein naturbasiertes CO₂-Projekt in Libyen

Der erste Auftrag erweitert das internationale Projektentwicklungsportfolio des Unternehmens durch technische Beratungsleistungen zur Unterstützung der Konzeption und Optimierung eines geplanten naturbasierten CO₂-Projekts.

Textgröße ändern: