English Woman's Journal - Großbritannien erhöht Preisobergrenze für Gas und Strom drastisch

Großbritannien erhöht Preisobergrenze für Gas und Strom drastisch


Großbritannien erhöht Preisobergrenze für Gas und Strom drastisch
Großbritannien erhöht Preisobergrenze für Gas und Strom drastisch / Foto: Susannah Ireland - AFP

Die Strom- und Gaspreise in Großbritannien steigen ab Oktober um 80 Prozent: Die Preisobergrenze für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht sich für einen durchschnittlichen Haushalt von derzeit 1971 Pfund (etwa 2300 Euro) auf 3549 Pfund, wie die Regulierungsbehörde Ofgem am Freitag mitteilte. Grund seien die höheren Großhandelspreise für Energie nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine verantwortlich.

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Wohlfahrtsverbände kritisierten, die annähernde Verdoppelung der Obergrenze werde Millionen von Menschen in die Armut treiben. Sie müssten sich dann entscheiden, ob sie essen oder heizen wollen. Familien stünden vor einem der "düstersten Weihnachtsfeste" seit Jahren.

Gas macht einen großen Teil des britischen Energiemixes aus. Millionen Haushalte heizen mit gasbetriebenen Boilern.

Die Preisobergrenze wird anhand des Durchschnitts der Großhandelspreise für Gas der Vormonate berechnet. Fachleute gehen davon aus, dass sie im Januar auf über 4000 Pfund und im Frühjahr auf bis zu 6000 Pfund angehoben werden wird.

Großbritannien hat derzeit mit rund zehn Prozent mit der höchsten Inflationsrate seit dem Jahr 1982 zu kämpfen und wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in eine Rezession rutschen. Angesichts steigender Energiepreise könnte die Inflation in den kommenden Monaten auf 13 Prozent ansteigen.

Verbraucherschützer, Energieversorger und Oppositionspolitiker kritisieren die Regierung und fordern, finanziell Schwache stärker zu unterstützen. Finanzminister Nadhim Zahawi versprach bereits staatliche Hilfen, so soll es 400 Pfund Energierabatt, 300 Pfund extra für Rentner und 650 Pfund für die ärmsten Haushalte.

Der scheidende Premierminister Boris Johnson hatte angekündigt, wichtige finanzpolitische Entscheidungen seinem Nachfolger oder seiner Nachfolgerin zu überlassen. Die Personalie soll am 5. September bekanntgegeben werden.

L.Scott--EWJ

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