English Woman's Journal - Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus


Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus
Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)

Textgröße ändern:

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte im Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun ebenfalls, dass das Programm von 2023 ergänzt werden muss, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Das Klimaschutzprogramm war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden. Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannter Klimaschutzgesetz.

Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also dem Kliamschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.

P.Smid--EWJ

Empfohlen

Bericht: Bundesumweltministerium streicht zeitliches Ziel für Atommüllendlager

Das Bundesumweltministerium nennt kein zeitliches Ziel mehr für die Entscheidung über das geplante Atommüllendlager. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der dem Deutschlandfunk am Mittwoch vorlag. Darin ist das ursprüngliche Zieljahr 2031 ersatzlos gestrichen. Dieses habe sich als nicht realistisch erwiesen, heißt es zur Begrünung. Eine gesetzliche Frist sei nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren für den bestmöglichen Standort kompatibel.

Stadtbäume können im Sommer mehr CO2 aufnehmen als Autos ausstoßen

Stadtbäume können im Sommer mehr Kohlendioxid aufnehmen, als Autos ausstoßen. Das fanden Forscher bei Tests in München heraus, wie die Technische Universität (TU) München am Dienstag berichtete. Im Jahresdurchschnitt können etwa zwei Prozent der städtischen Emissionen des Treibhausgases durch die Vegetation kompensiert werden. Stadtbäume erzielen dabei die größte Wirkung, Grasflächen hingegen setzen oft unter dem Strich mehr CO2 in die Atmosphäre frei, als sie aufnehmen.

Indien und Kanada unterzeichnen Vereinbarung über Seltene Erden und Uran

Indien und Kanada haben eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, unter anderem über die Zusammenarbeit in den Bereichen Seltene Erden und Uran. Der kanadische Premierminister Mark Carney traf am Montag in Neu Delhi seinen indischen Kollegen Narendra Modi. Bei dieser Gelegenheit unterzeichnete Abkommen decken auch den Technologiesektor und die Förderung erneuerbarer Energien ab.

Protest gegen Atomgeschäfte mit Russland: Greenpeace blockiert Frachter in Frankreich

Bei einer Protestaktion gegen französische Atomgeschäfte mit Russland sind vier Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace in Frankreich in Polizeigewahrsam genommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Dünkirchen am Montag der Nachrichtenagentur AFP mitteilte, handelt es sich bei den Aktivisten um drei Frauen und einen Mann aus Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Die Behörden leiteten demnach ein Ermittlungsverfahren ein.

Textgröße ändern: