English Woman's Journal - Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus


Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus
Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)

Textgröße ändern:

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte im Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun ebenfalls, dass das Programm von 2023 ergänzt werden muss, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.

Das Klimaschutzprogramm war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden. Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannter Klimaschutzgesetz.

Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also dem Kliamschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.

P.Smid--EWJ

Empfohlen

Reiche gehen Lockerungen der EU-Regeln für Gas- und Ölimporte nicht weit genug

Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen der europäischen Regeln für Gas- und Ölimporte gehen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) noch nicht weit genug. "Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht", erklärte Reiche am Dienstag in Berlin. Sie kritisierte, dass die EU an den rechtlichen Vorgaben der sogenannten Methanverordnung festhalten und lediglich auf Bußgelder bei Verstößen zunächst verzichten wolle.

Great Barrier Reef: Wissenschaftler warnen vor "Kollaps des Ökosystems"

Dem Great Barrier Reef in Australien drohen nach Einschätzung von Wissenschaftlern unter dem Einfluss des diesjährigen Klimaphänomens El Niño eine extreme und weitflächige Korallenbleiche und ein "Kollaps des Ökosystems". Der "extreme El Niño" stelle ein erhebliches Problem dar, warnte am Dienstag Morgan Pratchett, Meeresschutz-Experte von der James Cook University in Queensland, bei dem Internationalen Korallenriff-Symposium im neuseeländischen Auckland.

Bundespräsident Steinmeier empfängt aserbaidschanischen Präsidenten Alijew

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Dienstag seinen Amtskollegen aus Aserbaidschan, Ilham Alijew, zu einem Gespräch empfangen. Anschließend will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit Alijew über Energie- und Rohstofffragen und den Friedensprozess mit Armenien beraten. Geplant ist auch die Unterzeichnung eines Vertrags, dessen Inhalt noch bekanntgegeben werden soll. Alijew sollte gegen Mittag vor dem Kanzleramt mit militärischen Ehren begrüßt werden.

Waldbrände im Amazonas-Regenwald 2025 auf tiefstem Stand seit Jahrzehnten

Die Waldbrände im brasilianischen Amazonasgebiet sind 2025 auf ein historisches Tief zurückgegangen. Insgesamt brannten gut drei Millionen Hektar ab, die bislang kleinste Fläche seit Beginn der Aufzeichnungen 1983, wie das Überwachungsnetzwerk MapBiomas am Dienstag mitteilte. Im Vorjahr waren knapp 16 Millionen Hektar abgebrannt, das war der bisherige Höchststand.

Textgröße ändern: