English Woman's Journal - Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden

Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden


Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg  eingelagert werden
Neue Castorbehälter dürfen vorerst an Atomkraftwerk Phillipsburg eingelagert werden / Foto: DANIEL ROLAND - AFP/Archiv

Im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk im baden-württembergischen Philippsburg dürfen vorerst neue Castorbehälter mit radioaktivem Abfall eingelagert werden. Bis zu einer Entscheidung im juristischen Hauptverfahren dürfen die Spezialbehälter dort abgestellt werden, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Freitag in Mannheim mitteilte. Mit seiner Entscheidung lehnte es Eilanträge gegen Änderungsgenehmigungen ab (Az.: 10 S 1555/24).

Textgröße ändern:

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und mehrere Anwohner.

Weil der Transport der Behälter bis Ende des Jahres geplant ist, wollten sie einen vorläufigen Rechtsschutz, um die Aktion zu stoppen. Dies lehnte das Gericht nun ab. Mit den Änderungsgenehmigungen werden nicht mehr als die 152 genehmigten Behälter in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. Das Hauptverfahren müsse klären, ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Zur Ablehnung der Eilanträge führte eine Interessensabwägung. Deutschland hatte sich Frankreich gegenüber verpflichtet, die Behälter bis Ende 2024 zurückzunehmen. Sollte die Klage im Hauptverfahren erfolgreich sein, könnten die Behälter bei einem intakten Deckelsystem jederzeit wieder ausgelagert werden, erklärte der Verwaltungsgerichtshof zur Begründung.

S.Smith--EWJ

Empfohlen

Studie: Reststoffe aus Ackerbau und Holzwirtschaft können großen Kimabeitrag leisten

Einen großen Beitrag zum Klimaschutz können nach Angaben der Organisation Atmosfair Reststoffe aus dem Ackerbau oder der Holzwirtschaft leisten. Selbst bei "höchsten Standards für Umwelt- und Sozialverträglichkeit" lasse sich mit Kraftstoffen aus dieser sogenannten Restbiomasse ein Fünftel des gesamten Treibstoffbedarfs der globalen Luftfahrt decken, erklärte Atmosfair am Mittwoch. Helfen könnte dies demnach gleichzeitig auch bei der Verringerung der weltweiten Ungleichheit.

EU-Verhandler einigen sich auf Klimaziel für 2040

Die Klimaziele der EU für die kommenden Jahre stehen fest. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der Mitgliedsländer einigten sich in der Nacht zum Mittwoch darauf, den Treibhausgas-Ausstoß bis 2040 grundsätzlich um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, der Kompromiss räumt den 27 Staaten aber einigen Spielraum ein. Ein CO2-Preis für Heizen und Tanken soll verschoben werden.

EU-Einigung: Lieferkettengesetz kommt später und in abgeschwächter Form

Das europäische Lieferkettengesetz kommt nach massivem Druck aus der Wirtschaft in abgeschwächter Form und später als geplant. Verhandler aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass die Vorgaben für weniger Unternehmen gelten sollen. Die Regeln werden um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, auf Juli 2029.

EU-Verhandler einigen sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Das europäische Lieferkettengesetz kommt nach massivem Druck aus der Wirtschaft in abgeschwächter Form. Verhandler aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass die Vorgaben für weniger Unternehmen gelten sollen. Die Regeln werden zudem um ein weiteres Jahr nach hinten verschoben, auf Juli 2029.

Textgröße ändern: