English Woman's Journal - EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig

EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig


EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig
EuGH: Keine Umweltprüfung bei Verordnungen zu Natura-2000-Schutzgebieten nötig / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Behördliche Verordnungen zur Einrichtung von Natur- oder Landschaftsschutzzonen, mit denen europäische Natura-2000-Gebiete unter Schutz gestellt werden, erfordern keine vorgelagerte strategische Umweltprüfung. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Fall aus Deutschland klar. Rechtsakte zur Ausweisung solcher Schutzgebiete gehörten laut EU-Vorgaben nicht zur Gruppe jener Pläne und Programme, bei denen "zwingend eine Umweltprüfung" verlangt werde.

Textgröße ändern:

Das Oberverwaltungsgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es befasst sich mit einem Streitfall aus Niedersachsen. Dort wurde im Landkreis Osnabrück das Landschaftsschutzgebiet "Bäche im Artland" eingerichtet. Dieser verzichtete beim Erlass der entsprechenden Verordnung allerdings auf eine strategische Umweltprüfung.

Dagegen klagte ein regionaler Dachverband von Umweltschutzorganisationen, der Fall landete beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Die Richter dort wollten vom EuGH wissen, ob der Verzicht auf eine Umweltprüfung auch dann rechtmäßig ist, wenn in der Verordnung menschliche Aktivitäten wie etwa Fischfang aufgezählt werden, die in dem Schutzgebiet ausnahmsweise trotzdem erlaubt werden. Sogenannte Natura-2000-Gebiete sind ein EU-weites Netzwerk aus Schutzgebieten, das dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen soll.

Eine sogenannte strategische Umweltprüfung ist eine ergänzende Überprüfung von Umweltauswirkungen, die bei naturschutzrelevanten Vorhaben vorab in der Planungsphase vorgenommen wird. Die zuständige Planungsbehörde muss darin die zu erwartenden Umweltauswirkungen in einem Prüfbericht bewerten sowie Alternativplanungen beschreiben. Andere Behörden und Öffentlichkeit müssen daran beteiligt werden und können so ihre Einschätzungen einfließen lassen.

L.MacDonald--EWJ

Empfohlen

Wegen Legionellen: Wasser-Shows bei Expo in Osaka ausgesetzt

Wegen zu hoher Bakterien-Werte im Wasser sind die täglichen Wasser-Shows bei der Weltausstellung in Japan vorerst ausgesetzt worden. Zudem dürfe ein flacher Pool nicht mehr von Kindern zum Spielen genutzt werden, teilten die Veranstalter in Osaka mit. In dem Wasser seien zu hohe Legionellen-Werte gemessen worden.

Autoindustrie fordert erneut Abkehr vom Verbrenner-Aus

Die deutsche Autoindustrie hat erneut eine Abkehr vom Verbrenner-Aus in der Europäischen Union gefordert. Die Autobauer verlangen unter anderem, nach dem Stichtag 2035 weiter neue Plug-in-Hybride zuzulassen, wie aus einem Zehn-Punkte-Plan des Verbands der Automobilindustrie (VDA) vom Freitag hervorgeht. Das EU-Ziel für ein Ende der Neuzulassungen für Verbrenner-Pkw sei "so nicht zu erfüllen", heißt es darin.

Studie: Akzeptanz für internationale CO2-Abgabe für Klimaschutz größer als vermutet

Eine internationale CO2-Abgabe zur Bekämpfung des Klimawandels scheint auf der politischen Agenda nach hinten gerückt zu sein, laut einer Studie gibt es weltweit aber breiten Rückhalt dafür. Es gebe starke und ernsthafte Unterstützung für internationale CO2-Bepreisung, die Pro-Kopf-Rückverteilung der Einnahmen und damit Umverteilung hin zu ärmeren Ländern, erläuterte das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) am Donnerstag das Ergebnis einer von ihm mitverfassten Studie im Fachblatt "Nature Human Behaviour".

EU-Emissionshandel: Deutlich höhere Kosten für Mieter und Vermieter ab 2027

Die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 bringt einer Untersuchung zufolge "erhebliche finanzielle Risiken" für Vermieter und Mieter mit sich, die ihre Wohnungen und Häuser mit Erdgas oder Öl heizen. Wie das Unternehmen Purpose Green am Mittwoch mitteilte, könnten allein die CO2-Kosten in Durchschnittsimmobilien in Hamburg von derzeit 431 Euro auf 784 Euro pro Jahr steigen - in extremen Fällen sogar auf 3135 Euro.

Textgröße ändern: