English Woman's Journal - Medien: DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein

Medien: DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein


Medien: DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein
Medien: DFB legt Revision gegen Sommermärchen-Urteil ein / Foto: © FIRO/SID

Das Steuerverfahren um den Sommermärchen-Skandal geht offenbar in die nächste Runde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat gegen das vom Landgericht Frankfurt verhängte Bußgeld Revision eingelegt. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Damit wird die Affäre eine Angelegenheit für den ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH). Allerdings werden die Karlsruher Richter den Fall aus verfahrenstechnischen Gründen kaum vor Herbst 2026 verhandeln.

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Der DFB ließ eine Anfrage zum SZ-Bericht am Dienstagabend zunächst unbeantwortet. Unmittelbar nach dem Urteil Ende Juni hatte sich der Verband eine Revision offen gehalten. Eine abschließende Beurteilung wolle man erst nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen, teilte der DFB damals mit.

Das Landgericht Frankfurt hatte den DFB vor zwei Wochen für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre zu einer Strafe in Höhe von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro davon wurden wegen der zu langen Verfahrensdauer allerdings erlassen. Die Anklage um Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel wertete den Richterspruch als Erfolg, rechnete allerdings damals schon mit einer Revision des DFB.

Dabei schien der seit März 2024 andauernde Prozess um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 schon beendet. "Der DFB ist ein Verlierer", hatte Richterin Eva-Marie Distler zu ihrem Urteil gesagt und den Verband gnadenlos an den Pranger gestellt. Das Gericht sah eine Steuerhinterziehung als erwiesen an. "Auch der DFB hat mit Schwarzgeldzahlungen hantiert und das korrupte System der FIFA unterstützt", sagte Distler.

Der DFB dagegen betonte in seiner Stellungnahme, dass dem Staat "ein Steuerschaden insgesamt nicht entstanden" sei. Dies habe "das Gericht ausdrücklich hervorgehoben und mildernd berücksichtigt". Das Gericht sei deshalb "im unteren Bereich des möglichen Bußgelds geblieben".

T.Wright--EWJ

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