English Woman's Journal - "Matrix"-Produzent klagt gegen Filmstudio Warner Bros.

"Matrix"-Produzent klagt gegen Filmstudio Warner Bros.


"Matrix"-Produzent klagt gegen Filmstudio Warner Bros.
"Matrix"-Produzent klagt gegen Filmstudio Warner Bros.

Einer der Produzenten des jüngsten Teils der "Matrix"-Filmreihe hat das Hollywood-Studio Warner Bros. einem Medienbericht zufolge verklagt, weil der Film zeitgleich zum Kinostart auf Warners Streamingplattform veröffentlicht worden war. In der Klage bezichtigte die Village Roadshow Entertainment Group laut eines Berichts des "Wall Street Journals" vom Montag das Studio, dass es damit nur mehr Abonnenten für seine Plattform HBO Max habe gewinnen wollen.

Textgröße ändern:

Warner hatte die ursprünglich für 2022 vorgesehene Veröffentlichung von "The Matrix Resurrections" auf Ende 2021 vorverlegt. "Einziger Zweck" dieser Entscheidung war laut der Klage, "eine dringend benötigte Welle von HBO Max Premium-Abonnements zum Jahresende zu schaffen". Warner habe gewusst, "dass dies die Einnahmen des Films an den Kinokassen dezimieren und Village Roadshow jeglicher wirtschaftlicher Vorteile berauben würde", die Warner durch die Entscheidung gewann.

"The Matrix Resurrections" ist der vierte Teil der Science-Fiction-Saga mit Keanu Reeves in der Hauptrolle. Bis Anfang Februar hatte er in den USA und Kanada rund 37 Millionen US-Dollar (32 Millionen Euro) eingespielt. Damit blieben die Einnahmen deutlich hinter den Vorgängerfilmen zurück.

Während der Corona-Pandemie hatten sich viele Filmstudios dafür entschieden, ihre Filme zeitgleich mit dem Kinostart auch im Netz zu veröffentlichen. Hintergrund war, dass viele Kinos weltweit wegen der Corona-Maßnahmen ohnehin nicht öffnen konnten. Dies sorgte jedoch für Streit mit Schauspielern und Produzenten, die sich vertraglich einen Teil der Kino-Einnahmen, nicht jedoch der Streaming-Einnahmen gesichert hatten.

Für Aufsehen sorgte eine Klage der US-Schauspielerin Scarlett Johansson gegen Disney vergangenes Jahr im Streit um Einnahmen aus der Veröffentlichung des "Black Widow"-Streifens. Die beiden Seiten einigten sich am Ende jedoch außergerichtlich.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

Erbenstreit der Kinder von Alain Delon: Tochter erringt juristischen Sieg

Im Streit der drei Kinder des 2024 verstorbenen Schauspielers Alain Delon hat die 35 Jahre alte Tochter Anouchka einen Sieg errungen: Ein Gericht verurteilte ihre beiden Brüder Anthony und Alain-Fabien am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1000 Euro, weil diese ein Gespräch zwischen Vater und Tochter heimlich mitgeschnitten und veröffentlicht hatten.

Regisseur Wim Wenders zieht Film "Falsche Bewegung" von 1975 zurück

Der Regisseur Wim Wenders hat den wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Schauspielerin Nastassja Kinski umstrittenen Film "Falsche Bewegung" aus dem Jahr 1975 vorerst zurückgezogen. Wie die Wim-Wenders-Stiftung als Inhaberin des Films am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, werden Streaming-, Fernseh- und Vertriebspartner angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Wenders bat Kinski außerdem "ohne Wenn und Aber" um Entschuldigung.

CBS entlässt langjährigen Korrespondenten von Nachrichtensendung "60 Minutes"

CBS News hat einen langjährigen Korrespondenten des Nachrichtenmagazins "60 Minutes" nach einer Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sendung entlassen. Der neu ernannte leitende Produzent Nick Bilton erklärte am Dienstagabend (Ortszeit), Korrespondent Scott Pelley habe Biltons erstes Treffen mit Mitarbeitern missbraucht, um ihn, seine Qualifikationen und seine Absichten "mit bemerkenswerter Unhöflichkeit und Verachtung" herabzuwürdigen.

Frankreichs Verbraucherschutz verhängt 22-Millionen-Euro-Strafen für Shein

Die französische Verbraucherschutzbehörde hat dem asiatischen Onlinehändler Shein zwei Geldstrafen in Höhe von 22 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür seien fehlende Angaben zur Herkunft von Produkten sowie zu ihrer Umweltverträglichkeit, teilte die Behörde am Mittwoch in Frankreich mit. Außerdem halte Shein die vorgeschriebenen Regeln zu Widerrufs- und Lieferfristen nicht ein.

Textgröße ändern: