English Woman's Journal - Neuer Sarg für Otto den Großen: Entscheidung in Wettbewerb gefallen

Neuer Sarg für Otto den Großen: Entscheidung in Wettbewerb gefallen


Neuer Sarg für Otto den Großen: Entscheidung in Wettbewerb gefallen
Neuer Sarg für Otto den Großen: Entscheidung in Wettbewerb gefallen / Foto: RONNY HARTMANN - AFP/Archiv

Im Wettbewerb um die Gestaltung eines neuen Sargs für Otto den Großen im Magdeburger Dom ist eine Entscheidung gefallen. Eine Jury der Kunststiftung Sachsen-Anhalt wählte den Entwurf "Torsion und Konsolidierung" der Künstlerin Silke Trekel aus, wie die Stiftung am Dienstag mitteilte. Der Wettbewerb wurde veranstaltet, weil bei Untersuchungen festgestellt worden war, dass der historische Innensarg Ottos des Großen weitgehend zerstört war.

Textgröße ändern:

Die Jury lobte den Siegerentwurf. Diesem gelinge "eine überzeugende Synthese aus historischer Symbolik, technischer Innovation und ästhetischer Klarheit, die Ottos Herrschaft würdig reflektiert", hieß es. Als Materialien sollen demnach Titan, Feingold und Blattgold verwendet werden.

Landeskulturminister Rainer Robra (CDU) sprach im Zusammenhang mit der Gestaltung des neuen Sargs für Otto den Großen von einer "ganz besonderen künstlerischen Herausforderung". Robra gratulierte der Siegerin und äußerte Freude über die Umsetzung "in den kommenden Monaten".

Das Grabmal von Otto dem Großen im Magdeburger Dom weist massive Schäden auf und soll daher konserviert werden. Seit Jahresbeginn ist das Grab von einer geschlossenen Einhausung geschützt. Anfang März wurde unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen die 300 Kilogramm schwere Deckplatte des Sarkophags abgenommen.

Darunter kam ein schlichter Holzsarg zum Vorschein, der nicht mehr verwendbar war. In der Folge initiierte die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt einen Wettbewerb unter ehemaligen Stipendiatinnen und Stipendiaten zur Gestaltung eines neuen Sargs.

Das Grabmal gilt nicht nur landeshistorisch, sondern auch national als höchst bedeutend. Otto der Große war ab 962 erster Kaiser des Heiligen Römischen Reichs und gilt als eine zentrale Figur der europäischen Geschichte.

D.W.Robertson--EWJ

Empfohlen

Erbenstreit der Kinder von Alain Delon: Tochter erringt juristischen Sieg

Im Streit der drei Kinder des 2024 verstorbenen Schauspielers Alain Delon hat die 35 Jahre alte Tochter Anouchka einen Sieg errungen: Ein Gericht verurteilte ihre beiden Brüder Anthony und Alain-Fabien am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1000 Euro, weil diese ein Gespräch zwischen Vater und Tochter heimlich mitgeschnitten und veröffentlicht hatten.

Regisseur Wim Wenders zieht Film "Falsche Bewegung" von 1975 zurück

Der Regisseur Wim Wenders hat den wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Schauspielerin Nastassja Kinski umstrittenen Film "Falsche Bewegung" aus dem Jahr 1975 vorerst zurückgezogen. Wie die Wim-Wenders-Stiftung als Inhaberin des Films am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, werden Streaming-, Fernseh- und Vertriebspartner angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Wenders bat Kinski außerdem "ohne Wenn und Aber" um Entschuldigung.

CBS entlässt langjährigen Korrespondenten von Nachrichtensendung "60 Minutes"

CBS News hat einen langjährigen Korrespondenten des Nachrichtenmagazins "60 Minutes" nach einer Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sendung entlassen. Der neu ernannte leitende Produzent Nick Bilton erklärte am Dienstagabend (Ortszeit), Korrespondent Scott Pelley habe Biltons erstes Treffen mit Mitarbeitern missbraucht, um ihn, seine Qualifikationen und seine Absichten "mit bemerkenswerter Unhöflichkeit und Verachtung" herabzuwürdigen.

Frankreichs Verbraucherschutz verhängt 22-Millionen-Euro-Strafen für Shein

Die französische Verbraucherschutzbehörde hat dem asiatischen Onlinehändler Shein zwei Geldstrafen in Höhe von 22 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür seien fehlende Angaben zur Herkunft von Produkten sowie zu ihrer Umweltverträglichkeit, teilte die Behörde am Mittwoch in Frankreich mit. Außerdem halte Shein die vorgeschriebenen Regeln zu Widerrufs- und Lieferfristen nicht ein.

Textgröße ändern: