English Woman's Journal - EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor

EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor


EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor
EU-Parlamentsausschuss schlägt Mindestalter von 16 Jahren für Onlinedienste vor / Foto: Nicolas ASFOURI, Lionel BONAVENTURE, Kirill KUDRYAVTSEV, Alain JOCARD, Denis CHARLET, Fred DUFOUR - AFP/Archiv

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament hat ein Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung von sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Freunden vorgeschlagen. Auch mit Genehmigung der Eltern soll die Nutzung nicht vor 13 Jahren erlaubt sein, erläuterte das EU-Parlament den Vorschlag in einer Mitteilung. Als Gründe wurden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken für Kinder und Heranwachsende angegeben.

Textgröße ändern:

Die Abgeordneten nannten insbesondere "die Risiken im Zusammenhang mit Abhängigkeit, psychischer Gesundheit und der Exposition gegenüber illegalen und schädlichen Inhalten" als Rechtfertigung der Maßnahme. Über den Vorschlag soll das Parlament bei seiner Sitzung Ende November in Straßburg entscheiden.

Der Schritt erhöht den Druck auf die Onlinedienste weiter, nachdem die EU-Kommission bereits eine Diskussion darüber angestoßen hat, solche Maßnahmen auf EU-Ebene einzuführen. Ein Expertengremium soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bis Ende des Jahres entsprechende Empfehlungen vorlegen. Von der Leyen selbst ist eine Befürworterin solcher Mindestalter-Vorgaben.

Die EU-Länder sind in der Frage gespalten, die Idee gewinnt aber zunehmend Unterstützer. Dänemark und vier weitere Staaten testen bereits eine Software, die das Alter kontrollieren soll. Die darauf basierende App soll das Geburtsdatum des Smartphone-Inhabers speichern und alle Inhalte blockieren, die nur für Ältere zugelassen sind - ohne persönliche Daten an die Plattformen weiterzugeben.

M.Stevenson--EWJ

Empfohlen

Erbenstreit der Kinder von Alain Delon: Tochter erringt juristischen Sieg

Im Streit der drei Kinder des 2024 verstorbenen Schauspielers Alain Delon hat die 35 Jahre alte Tochter Anouchka einen Sieg errungen: Ein Gericht verurteilte ihre beiden Brüder Anthony und Alain-Fabien am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1000 Euro, weil diese ein Gespräch zwischen Vater und Tochter heimlich mitgeschnitten und veröffentlicht hatten.

Regisseur Wim Wenders zieht Film "Falsche Bewegung" von 1975 zurück

Der Regisseur Wim Wenders hat den wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Schauspielerin Nastassja Kinski umstrittenen Film "Falsche Bewegung" aus dem Jahr 1975 vorerst zurückgezogen. Wie die Wim-Wenders-Stiftung als Inhaberin des Films am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, werden Streaming-, Fernseh- und Vertriebspartner angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Wenders bat Kinski außerdem "ohne Wenn und Aber" um Entschuldigung.

CBS entlässt langjährigen Korrespondenten von Nachrichtensendung "60 Minutes"

CBS News hat einen langjährigen Korrespondenten des Nachrichtenmagazins "60 Minutes" nach einer Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sendung entlassen. Der neu ernannte leitende Produzent Nick Bilton erklärte am Dienstagabend (Ortszeit), Korrespondent Scott Pelley habe Biltons erstes Treffen mit Mitarbeitern missbraucht, um ihn, seine Qualifikationen und seine Absichten "mit bemerkenswerter Unhöflichkeit und Verachtung" herabzuwürdigen.

Frankreichs Verbraucherschutz verhängt 22-Millionen-Euro-Strafen für Shein

Die französische Verbraucherschutzbehörde hat dem asiatischen Onlinehändler Shein zwei Geldstrafen in Höhe von 22 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür seien fehlende Angaben zur Herkunft von Produkten sowie zu ihrer Umweltverträglichkeit, teilte die Behörde am Mittwoch in Frankreich mit. Außerdem halte Shein die vorgeschriebenen Regeln zu Widerrufs- und Lieferfristen nicht ein.

Textgröße ändern: