English Woman's Journal - Chinas Internetbehörde kündigt Kampagne gegen "böswillige" Beiträge an

Chinas Internetbehörde kündigt Kampagne gegen "böswillige" Beiträge an


Chinas Internetbehörde kündigt Kampagne gegen "böswillige" Beiträge an
Chinas Internetbehörde kündigt Kampagne gegen "böswillige" Beiträge an / Foto: ADEK BERRY - AFP/Archiv

Peking hat ein hartes Vorgehen gegen "böswillige" Inhalte in Onlinediensten angekündigt. Wie die chinesische Internetbehörde CAC am Montag mitteilte, sollen im Rahmen einer zweimonatigen Kampagne als schädlich eingestufte Onlinebeiträge bekämpft werden, die "zu Konflikten anstiften" oder "negative Lebenseinstellungen wie Lebensüberdruss" propagieren. Die Ankündigung folgt auf eine Reihe von Strafmaßnahmen gegen chinesische Onlineplattformen. Wann genau das verschärfte Vorgehen beginnt, wurde zunächst nicht bekanntgegeben.

Textgröße ändern:

China verlangt von Onlinediensten eine strikte Moderation und Kontrolle ihrer Inhalte, um subversive, vulgäre, pornografische oder allgemein als schädlich eingestufte Beiträge zu unterbinden.

Am Samstag waren laut CAC bereits "Disziplinar- und Strafmaßnahmen" gegen den chinesischen Onlinedienst Weibo und die Streaming-Plattform Kuaishou in Kraft gesetzt worden. Die Internetbehörde warf den Plattformen einen übermäßigen Fokus auf Nachrichten über Prominente und "unerwünschte" Inhalte vor. Auch der Instagram-ähnliche Onlinedienst Xiaohongshu war im September mit Strafmaßnahmen belegt worden.

Die nun angekündigte Kampagne richtet sich laut CAC gegen mehrere Problemfelder: Die Verbreitung von "Gerüchten" über Wirtschaft, Finanzen, Soziales oder Politik soll unterbunden werden. Zudem soll solle es unterlassen werden, "Identität, Region oder Geschlecht zwangsweise mit anderen Informationen in Verbindung zu bringen" und auf diese Weise zu stigmatisieren oder künstlich aufzubauschen, hieß es in der Erklärung der CAC. In der Praxis könnte dies ein hartes Durchgreifen gegen Beiträge über Diskriminierung bedeuten.

Auch gegen "übertrieben dargestellte Einzelfälle zur Förderung einer negativen Einstellung wie Lebensüberdruss" soll vorgegangen werden. Dieser Punkt könnte eine Anspielung auf unter jungen Chinesinnen und Chinesen verbreitete Lifestyle-Trends sein, die ein entspanntes Leben gegenüber harter Arbeit vorziehen.

Das harte Durchgreifen der CAC ziele insgesamt darauf ab, "ein zivilisierteres und rationaleres Online-Umfeld zu fördern", hieß es in der Erklärung.

Ch.Thomson--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: