English Woman's Journal - Schiedsrichter für neue Gerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt

Schiedsrichter für neue Gerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt


Schiedsrichter für neue Gerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt
Schiedsrichter für neue Gerichtsbarkeit zu NS-Raubgut benannt / Foto: RALF HIRSCHBERGER - POOL/AFP/Archiv

Die Einrichtung einer neuen Schiedsgerichtsbarkeit zur Klärung strittiger NS-Raubgutfälle kommt voran. Wie die Bundesregierung am Freitag mitteilte, verständigte sich das Auswahlgremium auf die Benennung von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern. Das Präsidium sollen die österreichische Juristin Elisabeth Steiner und der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller als Doppelspitze übernehmen.

Textgröße ändern:

Dem Auswahlausschuss gehörten je zwei Vertreterinnen und Vertreter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände an, außerdem jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Jewish Claims Conference.

Die Schiedsgerichtsbarkeit soll zum 1. Dezember die bisher für Streitfälle zuständige Beratende Kommission ablösen. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Dazu gehört auch die Verabschiedung eines Restitutionsgesetzes, was noch aussteht.

"Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts", erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU). Damit erhielten "Opfer und ihre Rechtsnachfolgenden erstmals einen leichteren Zugang zu einem Verfahren mit verbindlichen Entscheidungen und einer erleichterten Beweisführung".

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hob hervor, es sei "eine hochkarätige und paritätische Besetzung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut" erreicht worden. Er pochte aber auch auf "ein bindendes Restitutionsgesetz, "das auch nicht-staatliche Halter von Kulturobjekten verpflichtet, Restitutionsansprüche prüfen zu lassen".

Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) nannte die Rückgabe von NS-Raubgut "eine Frage der Gerechtigkeit". Vom "Beginn einer neuen Ära" sprach Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU). Anders als bisher kann die neue Schiedsgerichtsbarkeit auch einseitig durch Opfer oder deren Rechtsnachfolgerinnen und -nachfolger angerufen werden. Die Neuregelung geht auf eine Verständigung von Bund, Ländern und Kommunen vom März 2024 zurück.

N.Macleod--EWJ

Empfohlen

Erbenstreit der Kinder von Alain Delon: Tochter erringt juristischen Sieg

Im Streit der drei Kinder des 2024 verstorbenen Schauspielers Alain Delon hat die 35 Jahre alte Tochter Anouchka einen Sieg errungen: Ein Gericht verurteilte ihre beiden Brüder Anthony und Alain-Fabien am Mittwoch zu einer Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 1000 Euro, weil diese ein Gespräch zwischen Vater und Tochter heimlich mitgeschnitten und veröffentlicht hatten.

Regisseur Wim Wenders zieht Film "Falsche Bewegung" von 1975 zurück

Der Regisseur Wim Wenders hat den wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Schauspielerin Nastassja Kinski umstrittenen Film "Falsche Bewegung" aus dem Jahr 1975 vorerst zurückgezogen. Wie die Wim-Wenders-Stiftung als Inhaberin des Films am Mittwoch in Düsseldorf erklärte, werden Streaming-, Fernseh- und Vertriebspartner angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Wenders bat Kinski außerdem "ohne Wenn und Aber" um Entschuldigung.

CBS entlässt langjährigen Korrespondenten von Nachrichtensendung "60 Minutes"

CBS News hat einen langjährigen Korrespondenten des Nachrichtenmagazins "60 Minutes" nach einer Auseinandersetzungen über die Zukunft der Sendung entlassen. Der neu ernannte leitende Produzent Nick Bilton erklärte am Dienstagabend (Ortszeit), Korrespondent Scott Pelley habe Biltons erstes Treffen mit Mitarbeitern missbraucht, um ihn, seine Qualifikationen und seine Absichten "mit bemerkenswerter Unhöflichkeit und Verachtung" herabzuwürdigen.

Frankreichs Verbraucherschutz verhängt 22-Millionen-Euro-Strafen für Shein

Die französische Verbraucherschutzbehörde hat dem asiatischen Onlinehändler Shein zwei Geldstrafen in Höhe von 22 Millionen Euro auferlegt. Grund dafür seien fehlende Angaben zur Herkunft von Produkten sowie zu ihrer Umweltverträglichkeit, teilte die Behörde am Mittwoch in Frankreich mit. Außerdem halte Shein die vorgeschriebenen Regeln zu Widerrufs- und Lieferfristen nicht ein.

Textgröße ändern: