English Woman's Journal - Schlussplädoyer der Verteidigung im Combs-Prozess: "Hier geht es um Geld"

Schlussplädoyer der Verteidigung im Combs-Prozess: "Hier geht es um Geld"


Schlussplädoyer der Verteidigung im Combs-Prozess: "Hier geht es um Geld"
Schlussplädoyer der Verteidigung im Combs-Prozess: "Hier geht es um Geld" / Foto: ANGELA WEISS - AFP/Archiv

Im New Yorker Prozess gegen den US-Rapper Sean "Diddy" Combs wegen Sexualverbrechen hat die Verteidigung seiner Ex-Freundin und anderen Zeuginnen finanzielle Absichten unterstellt. "Hier geht es nicht um Gerechtigkeit. Hier geht es nicht um ein Verbrechen. Hier geht es um Geld", sagte der Anwalt Marc Agnifilo am Freitag in seinem Schlussplädoyer vor den Geschworenen.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-jährigen Combs vor, Frauen und Männer sexuell missbraucht und mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys genötigt zu haben. Als Hauptzeugin sagte in dem Prozess Combs' Ex-Freundin aus, die Sängerin Casandra "Cassie" Ventura. Sie hatte den bekannten Musiker und Produzenten bereits 2023 wegen jahrelanger Misshandlungen und Vergewaltigung verklagt.

Beide einigten sich kurz darauf auf einen außergerichtlichen Vergleich. Seither reichten jedoch zahlreiche weitere Frauen und auch Männer Klage gegen den Rapper ein.

Combs weist die Vorwürfe zurück. Verteidiger Agnifilo sagte am Freitag in seinem Schlussplädoyer, die Beziehungen zwischen dem "erfolgreichen schwarzen Selfmade-Unternehmer" Combs und seinen Freundinnen seien "kompliziert" gewesen. Es habe sich aber eher um "Liebesgeschichten" als durch ein "Klima der Angst" gekennzeichnete Zwangsbeziehungen gehandelt.

Staatsanwältin Christy Slavik hatte dagegen am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer gesagt, Combs habe "Macht, Gewalt und Angst genutzt, um zu bekommen, was er wollte". Er habe auf das Schweigen und die Scham seiner Opfer gesetzt, um seine Verbrechen zu vertuschen. Er habe sich zudem auf ein Netzwerk loyaler Helfer verlassen, sagte Staatsanwältin Slavik weiter. Er habe sich dadurch eine Art "Königreich" geschaffen, in dem seine Opfer nicht mehr frei hätten entscheiden können.

Combs' Verteidiger entgegnete am Freitag, Ventura und eine andere Ex-Freundin des Rappers, die in dem Prozess unter dem Pseudonym Jane ausgesagt hatte, hätten als Erwachsene ihre eigenen Entscheidungen getroffen. Ein Überwachungsvideo aus einem Hotel, das einen gewaltsamen Angriff auf Ventura im Jahr 2016 zeigt und im Prozess als Beweismittel gezeigt wurde, sei zwar "schrecklich" und zeige eindeutig "häusliche Gewalt"; um Zwangsprostitution handele es sich dabei aber nicht.

Nach den Schlussplädoyers beraten die Geschworenen über das Urteil. Im Fall einer Verurteilung droht Combs eine lebenslange Haftstrafe.

L.Ross--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: