English Woman's Journal - Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst

Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst


Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst
Urteil am Bundesgerichtshof: Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Birkenstock-Sandalen sind keine Kunst - wenn es nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) geht. Sie genießen damit nicht den weitgehenden Schutz des Urheberrechts, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Birkenstock war vor Gericht gezogen, weil Konkurrenten ähnliche Schuhe verkauften. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

Textgröße ändern:

Birkenstock wollte erreichen, dass diese Konkurrenten - Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, einer Tochter der Wortmann-Gruppe - ihre Sandalen nicht mehr verkaufen dürfen. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte die Klage keinen Erfolg, die Revisionen gegen das Kölner Urteil wurden nun vom BGH zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht sah die Voraussetzungen dafür, dass die Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten, nicht erfüllt. Es seien zwar Designklassiker, der kreative Gestaltungsspielraum werde aber durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Der BGH fand keine Rechtsfehler in dem Kölner Urteil.

Vertreter von Birkenstock verwiesen nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe darauf, dass in Deutschland und anderen europäischen Ländern noch ähnliche Gerichtsverfahren laufen. Sie setzen darauf, dass schlussendlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

"Wetten, dass..?" am 5. Dezember zurück: ZDF bestätigt Kaulitz-Moderation

Der Showklassiker "Wetten, dass..?" kehrt am 5. Dezember nach drei Jahren Pause ins Fernsehen zurück. Das ZDF bestätigte am Mittwoch, dass die durch die Band Tokio Hotel bekannten Zwillinge Bill und Tom Kaulitz dann an Stelle von Thomas Gottschalk die Moderation der Show übernehmen.

Netflix-Kurs fällt bei stagnierenden Quartalszahlen

Die Aktie des US-Streamingdiensts Netflix ist angesichts stagnierender Quartalsgewinne um mehr als fünf Prozent gefallen. Wie das Unternehmen aus Kalifornien am Dienstag mitteilte, erzielte Netflix in den vergangenen drei Monaten einen Umsatz von 12 Milliarden Dollar (10,2 Milliarden Euro) - und erwartet für das laufende Quartal einen nahezu gleichbleibenden Umsatz von rund 12,1 Milliarden Dollar. Nach Jahren des Wachstums fiel der Kurs der Aktie im nachbörslichen Handel auf 82,85 Dollar, nachdem die Quartalsprognose publik gemacht wurde.

Übernahmeschlacht: Netflix vereinfacht Angebot für Warner Bros.

In der Übernahmeschlacht um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros Discovery (WBD) hat der Streamingdienst Netflix sein Angebot vereinfacht. Netflix bietet nach Angaben vom Dienstag weiter fast 83 Milliarden Dollar (gut 71 Milliarden Euro) oder 27,75 US-Dollar pro WBD-Aktie, will den Betrag aber nun vollständig bar bezahlen.

Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader

In einem Prozess um großangelegten Anlagebetrug mit Internetplattformen ist ein Mann in Göttingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage gehörte er zu einer Bande hinter der Betrugsplattform FX Leader, die von 2017 bis 2021 aktiv war. Nach früheren Ermittlerangaben sollten die Täter mit dieser und anderen Plattformen zehntausende Menschen um 90 Millionen Euro betrogen haben.

Textgröße ändern: