English Woman's Journal - OVG: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburger Landtagswahl einladen

OVG: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburger Landtagswahl einladen


OVG: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburger Landtagswahl einladen
OVG: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburger Landtagswahl einladen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den Spitzenkandidaten der FDP zur Landtagswahl am Sonntag, Zyon Braun, nicht in seine Wahlkampfsendung "Kandidatencheck" einladen. Ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, wie das Gericht am Montag in Berlin mitteilte. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig.

Textgröße ändern:

In der RBB-Livesendung stehen sich am Dienstag die Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, Grünen, Linkspartei, Freien Wählern und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegenüber. Laut Sendungskonzept wurden nur Parteien eingeladen, die aktuell im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge über die Fünfprozenthürde kommen.

"Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden", hieß es nun vom OVG. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit. Die FDP werde im Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung "angemessen berücksichtigt".

Die FDP lag in Umfragen zuletzt regelmäßig deutlich unter fünf Prozent. Der Einzug in den Brandenburger Landtag war den Freien Demokraten zuletzt 2009 gelungen.

P.Munro--EWJ

Empfohlen

"Wetten, dass..?" am 5. Dezember zurück: ZDF bestätigt Kaulitz-Moderation

Der Showklassiker "Wetten, dass..?" kehrt am 5. Dezember nach drei Jahren Pause ins Fernsehen zurück. Das ZDF bestätigte am Mittwoch, dass die durch die Band Tokio Hotel bekannten Zwillinge Bill und Tom Kaulitz dann an Stelle von Thomas Gottschalk die Moderation der Show übernehmen.

Netflix-Kurs fällt bei stagnierenden Quartalszahlen

Die Aktie des US-Streamingdiensts Netflix ist angesichts stagnierender Quartalsgewinne um mehr als fünf Prozent gefallen. Wie das Unternehmen aus Kalifornien am Dienstag mitteilte, erzielte Netflix in den vergangenen drei Monaten einen Umsatz von 12 Milliarden Dollar (10,2 Milliarden Euro) - und erwartet für das laufende Quartal einen nahezu gleichbleibenden Umsatz von rund 12,1 Milliarden Dollar. Nach Jahren des Wachstums fiel der Kurs der Aktie im nachbörslichen Handel auf 82,85 Dollar, nachdem die Quartalsprognose publik gemacht wurde.

Übernahmeschlacht: Netflix vereinfacht Angebot für Warner Bros.

In der Übernahmeschlacht um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros Discovery (WBD) hat der Streamingdienst Netflix sein Angebot vereinfacht. Netflix bietet nach Angaben vom Dienstag weiter fast 83 Milliarden Dollar (gut 71 Milliarden Euro) oder 27,75 US-Dollar pro WBD-Aktie, will den Betrag aber nun vollständig bar bezahlen.

Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader

In einem Prozess um großangelegten Anlagebetrug mit Internetplattformen ist ein Mann in Göttingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage gehörte er zu einer Bande hinter der Betrugsplattform FX Leader, die von 2017 bis 2021 aktiv war. Nach früheren Ermittlerangaben sollten die Täter mit dieser und anderen Plattformen zehntausende Menschen um 90 Millionen Euro betrogen haben.

Textgröße ändern: