English Woman's Journal - BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen

BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen


BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen
BGH verhandelt über Urheberrechtsschutz bei Luftaufnahmen mit Drohnen / Foto: Mauro Pimentel - AFP/Archiv

Fotodrohnen oder "fliegende Fotoapparate" haben am Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verhandelten über die Frage, ob von Drohnen aus der Luft aufgenommene und später in einem Bildband abgedruckte Fotos von Kunstwerken das Urheberrecht verletzen. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst, die Urheberrechte wahrnimmt, gegen den Buchverlag. (Az. I ZR 67/23)

Textgröße ändern:

Dieser brachte in den Jahren 2010 und 2016 zwei Reiseführer zu Halden im Ruhrgebiet heraus. Darin abgedruckte Aufnahmen zeigten auch Kunstinstallationen auf den Berghalden. Die VG will erreichen, dass der Verlag die Bilder nicht mehr publiziert und Schadenersatz zahlt. Die Frage ist, ob die Aufnahmen von der Panoramafreiheit gedeckt sind. Diese erlaubt es, Kunstwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren und die Bilder zu nutzen - und darauf beruft sich der Verlag.

Unklar ist aber, ob diese Freiheit auch für Fotos aus der Luft gilt und auch für Bilder, die mit Drohnen gemacht wurden. Im Jahr 2003 hatte der BGH entschieden, dass solche Fotos nur dann ohne Zustimmung des Künstlers vertrieben werden dürfen, wenn die Aufnahme von einem für die Allgemeinheit zugänglichen Ort aus gemacht wurde.

In jenem Fall ging es um ein Poster, welches das Hundertwasser-Haus in Wien zeigte und von einem deutschen Unternehmen vertrieben wurde, das Bild war von einem gegenüber liegenden Wohnhaus aus gemacht worden. Auch besondere Hilfsmittel wie etwa Leitern dürften nach bisheriger Rechtsprechung nicht benutzt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch nun zu Beginn der Verhandlung.

Inzwischen könnten Fotoapparate fliegen und die Leiter könne in der Garage bleiben, sagte der Anwalt der Verwertungsgesellschaft, Thomas Winter. Der Zweck des Gesetzes habe sich aber nicht geändert. Er argumentierte mit der wechselseitigen Beziehung zwischen dem Kunstwerk und dem Ort, an dem es sich befindet. Eine Luftaufnahme sei anders als die Perspektive eines normalen Betrachters.

Es komme allein auf die Lage des Kunstwerks an, nicht auf die Position des Betrachters, sagte dagegen der Anwalt des Verlags, Thomas von Plehwe. Die Werke seien frei und kostenlos zugänglich, dafür hätten sich die Künstler entschieden. Außerdem gebe es "fliegende Fotoapparate" schon lange - es sei beispielsweise möglich, von einem Flugzeug oder Gleitschirm aus Bilder zu machen.

Wann eine Entscheidung in dem Fall verkündet wird, war am Donnerstagnachmittag noch unklar.

T.Wright--EWJ

Empfohlen

"Wetten, dass..?" am 5. Dezember zurück: ZDF bestätigt Kaulitz-Moderation

Der Showklassiker "Wetten, dass..?" kehrt am 5. Dezember nach drei Jahren Pause ins Fernsehen zurück. Das ZDF bestätigte am Mittwoch, dass die durch die Band Tokio Hotel bekannten Zwillinge Bill und Tom Kaulitz dann an Stelle von Thomas Gottschalk die Moderation der Show übernehmen.

Netflix-Kurs fällt bei stagnierenden Quartalszahlen

Die Aktie des US-Streamingdiensts Netflix ist angesichts stagnierender Quartalsgewinne um mehr als fünf Prozent gefallen. Wie das Unternehmen aus Kalifornien am Dienstag mitteilte, erzielte Netflix in den vergangenen drei Monaten einen Umsatz von 12 Milliarden Dollar (10,2 Milliarden Euro) - und erwartet für das laufende Quartal einen nahezu gleichbleibenden Umsatz von rund 12,1 Milliarden Dollar. Nach Jahren des Wachstums fiel der Kurs der Aktie im nachbörslichen Handel auf 82,85 Dollar, nachdem die Quartalsprognose publik gemacht wurde.

Übernahmeschlacht: Netflix vereinfacht Angebot für Warner Bros.

In der Übernahmeschlacht um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros Discovery (WBD) hat der Streamingdienst Netflix sein Angebot vereinfacht. Netflix bietet nach Angaben vom Dienstag weiter fast 83 Milliarden Dollar (gut 71 Milliarden Euro) oder 27,75 US-Dollar pro WBD-Aktie, will den Betrag aber nun vollständig bar bezahlen.

Fünf Jahre Haft in weiterem Prozess um Anlagebetrug mit Internetplattform FX Leader

In einem Prozess um großangelegten Anlagebetrug mit Internetplattformen ist ein Mann in Göttingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt sprach ihn des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in 278 Fällen schuldig, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Laut Anklage gehörte er zu einer Bande hinter der Betrugsplattform FX Leader, die von 2017 bis 2021 aktiv war. Nach früheren Ermittlerangaben sollten die Täter mit dieser und anderen Plattformen zehntausende Menschen um 90 Millionen Euro betrogen haben.

Textgröße ändern: