English Woman's Journal - Google startet ChatGPT-Konkurrenten Bard in 180 Ländern

Google startet ChatGPT-Konkurrenten Bard in 180 Ländern


Google startet ChatGPT-Konkurrenten Bard in 180 Ländern
Google startet ChatGPT-Konkurrenten Bard in 180 Ländern / Foto: Josh Edelson - AFP

Google hat am Mittwoch seinen generativen KI-Chatbot Bard in 180 Ländern in englischer Sprache gestartet und Schnittstellen zu Bard auf firmeneigenen Apps einschließlich seiner Google-Websuche angekündigt. "Seit sieben Jahren sind wir in erster Linie ein Unternehmen für künstliche Intelligenz, und wir stehen an einem Wendepunkt", sagte der Chef des kalifornischen Konzerns, Sundar Pichai, vor Tausenden Menschen im Google-Amphitheater im kalifornischen Mountain View.

Textgröße ändern:

Seitdem der generative Chatbot ChatGPT des Startups OpenAI im November für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat in der IT-Branche ein wilder Wettlauf um generative KI-Systeme begonnen, welche auf Nutzeranfragen in natürlicher Sprache in Sekundenschnelle Inhalte generieren können. Der Hype rund um die Möglichkeiten der neuen KI-Systeme schwankt in der Öffentlichkeit dabei zwischen überschwänglicher Begeisterung und apokalyptischen Befürchtungen.

Auch Google zog nach und machte sein Konkurrenzprodukt Bard Ende März eingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich. Bard, das auf dem verbesserten Sprachmodell PaLM 2 beruht, wird sich nach Angaben von Google auf der Entwicklerkonferenz bald in 40 Sprachen unterhalten können, soll Bilder und andere Medien von Nutzern verarbeiten und auch in seine Antworten einbauen können. Das neue Sprachmodell soll nach Googles Vorstellungen Suchanfragen im Internet natürlicher machen und die Möglichkeit bieten, beispielsweise nach mehr Details in den Ergebnissen zu fragen. Auch in Google-eigenen Apps wie Maps, Docs oder Mail soll es zukünftig Schnittstellen zur Interaktion mit Bard geben.

Microsoft hat vor kurzem ähnliche Ankündigungen gemacht. Der IT-Riese, der zweistellige Milliardenbeträge in den kalifornischen ChatGPT-Entwickler OpenAI investiert hat, hatte ChatGPT bereits in die eigene Suchmaschine Bing integriert und öffnete die KI-Suche vergangene Woche vollständig für die Öffentlichkeit - wodurch das im Vergleich zu Google unbedeutende Suchportal wiederbelebt wurde.

L.Scott--EWJ

Empfohlen

Fall Haenel: Freiheitsstrafe für französischen Filmemacher Ruggia

Wegen sexueller Nötigung der damals minderjährigen Schauspielerin Adèle Haenel ist der französische Regisseur Christophe Ruggia zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Drei davon werden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei soll der Filmemacher mit einer elektronischen Fußfessel verbüßen, wie die Berufungsrichter am Freitag in Paris entschieden.

US-Rapper D4vd unter Mordverdacht festgenommen

Mordverdacht gegen US-Rapper D4vd: Der 21-Jährige ist im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Tod einer Minderjährigen festgenommen worden. Der Künstler, der mit bürgerlichem Namen David Burke heißt, sitze wegen des Verdachts der Tötung von Celeste Rivas in Haft, teilte die Polizei in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) mit. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wurde demnach abgelehnt.

Ticketmaster-Mutterunternehmen wegen illegaler Monopolbildung verurteilt

Das Mutterunternehmen des Konzertkarten-Verkäufers Ticketmaster, Live Nation Entertainment, ist wegen illegaler Monopolbildung verurteilt worden. Ein Geschworenengericht in New York sei zu dem Schluss gekommen, dass Live Nation und Ticketmaster durch wettbewerbswidriges Verhalten der Musikindustrie geschadet und überhöhte Preise von Konzertbesuchern verlangt habe, erklärte der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch.

Langer Streit um Schnipsel aus Stück von Kraftwerk: Bundesgerichtshof wieder am Zug

Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk ist nun wieder der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Zug. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beantwortete am Dienstag Fragen des BGH. Es ging darum, wann das sogenannte Sampling - die Nutzung der kurzen Sequenz für ein neues Stück - erlaubt sein kann. (Az. C-590/23)

Textgröße ändern: