English Woman's Journal - Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden

Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden


Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden
Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Bei einer ärztlichen Untersuchung über den Grad einer Behinderung können Patienten sich von einem vertrauten Menschen begleiten lassen. Der Ausschluss des Begleiters dürfe aber gerichtlich angeordnet werden, wenn seine Anwesenheit eine geordnete Beweiserhebung erschwere, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag. Es ging um die Klage eines behinderten Manns aus Niedersachsen gegen die Herabsetzung des urprünglich festgestellten Grads der Behinderung. (Az. B 9 SB 1/20 R).

Textgröße ändern:

Im Klageverfahren beauftragte das Sozialgericht Osnabrück nacheinander zwei Orthopäden damit, ein Sachverständigengutachten auszustellen. Sie lehnten es aber ab, den Mann zu untersuchen, weil dieser unbedingt eins seiner erwachsenen Kinder dabei haben wollte. Das Sozialgericht wies daraufhin seine Klage zurück, das Landessozialgericht in Celle lehnte die Berufung ab. Es erklärte, dass der Kläger die Aufklärung des Sachverhalts verhindert habe.

Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Celle. Das Landessozialgericht habe alle Erkenntnisquellen ausschöpfen müssen, erklärte es. Ob der Kläger zu Recht nicht begutachtet worden sei, könne auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen nicht entschieden werden.

P.Smid--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: