English Woman's Journal - Pflegebevollmächtigte fordert Ende der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Pflegebevollmächtigte fordert Ende der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen


Pflegebevollmächtigte fordert Ende der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen
Pflegebevollmächtigte fordert Ende der Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen / Foto: Cole Burston - AFP/Archiv

Die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll (SPD), hat ein Ende der Impflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gefordert. "Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg", sagte Moll der "Rheinischen Post" vom Montag. Eine Verlängerung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht über das Jahresende hinaus halte sie auch wegen einer hohen Impfquote im Pflegebereich nicht für notwendig.

Textgröße ändern:

Auch der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse "die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 31. Dezember endlich beerdigen". Zahlreiche Gesundheitsämter würden ihren Vollzug mit Übergangsfristen so lange wie möglich hinauszögern, sagte Brysch der Zeitung. Sanktionen gebe es auch angesichts der schwierigen Personallage kaum. Brysch plädierte statt dessen für ein bundesweit geltendes, tägliches Testregime als Weg, in der Alten- und Krankenpflege mit Corona zu leben.

Die Pflegebeauftragte Moll argumentierte, dass das Verantwortungsbewusstsein bei den Angestellten im Gesundheitsbereich ohnehin hoch sei. "Pflegekräfte gehen in der überwiegenden Mehrzahl verantwortungsvoll mit Schutzimpfungen um, das bestätigt auch der hohe Prozentsatz der gegen Corona geimpften Pflegenden."

Die einrichtungsbezogene Impflicht sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege seit dem 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen. Möglich sind Sanktionen von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot. Bis zum Abschluss der Prüfung ist aber eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich.

Ch.Reilly--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: