English Woman's Journal - Neue Regeln zur Corona-Eindämmung treten in Kraft

Neue Regeln zur Corona-Eindämmung treten in Kraft


Neue Regeln zur Corona-Eindämmung treten in Kraft
Neue Regeln zur Corona-Eindämmung treten in Kraft / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Ab Samstag gelten in Deutschland neue Vorgaben für die Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im öffentlichen Fernverkehr sowie in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens vor.

Textgröße ändern:

Viele weitere Vorgaben können jeweils die Länder in Kraft setzen, beispielsweise Maskenpflichten in Restaurants sowie in Schulen ab Klasse fünf. Auch Testpflichten können angeordnet werden. Spitzt sich die Lage zu, sind weitergehende Maßnahmen möglich, beispielsweise Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen. Lockdowns oder Geschäftsschließungen sind aber nicht vorgesehen. Das neue Infektionsschutzgesetz gilt bis zum 7. April 2023.

L.McKay--EWJ

Empfohlen

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Textgröße ändern: