English Woman's Journal - Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe

Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe


Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe
Eilantrag gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Impfpflicht drohten, seien weniger schwer als die Nachteile, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien, begründete das Gericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss. Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist - das muss noch im Hauptverfahren geprüft werden. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Ab dem 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen sind. Dagegen wandten sich die Beschwerdeführenden an das Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte nun fest, dass es derzeit keine großen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Impfpflicht für diese Berufe habe.

Die abschließende Prüfung steht aber noch aus. Das Gericht entschied zuerst darüber, ob die Regelung bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt werden solle. Dabei musste es die möglichen Folgen gegeneinander abwägen: Es werde niemand zur Impfung gezwungen, stellte es fest. Mögliche berufliche Nachteile für Ungeimpfte seien nicht unumkehrbar.

Angesichts der "sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung" und dem hohen Risiko für die Gesundheit vulnerabler Menschen, wenn sie sich infizierten, entschied sich Karlsruhe gegen das Aussetzen der Regelung.

Politisch ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter umstritten: Bayern hatte am Montag erklärt, sie vorerst nicht umsetzen zu wollen. Dafür gab es scharfe Kritik von der Bundesregierung, die darauf pocht, dass ein Bundesgesetz umgesetzt werden müsse.

R.Mcintosh--EWJ

Empfohlen

Drogenbeauftragter Streeck fordert Rückkehr zu strengeren Cannabis-Regeln

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu schärferen Cannabis-Gesetzen gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse zum Beispiel überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, sagte Streeck der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung werde die Union in Teilen zurücknehmen.

Krankenkasse erwartet mehr als zwei Millionen Demenzkranke bis 2040

Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird nach Angaben der Krankenkasse Barmer in den kommenden 15 Jahren auf rund 2,1 Millionen steigen. Das seien 400.000 Betroffene mehr als heute, wie die Kasse am Donnerstag in Berlin unter Berufung auf ihren Krankenhausreport 2025 mitteilte. Damit werde auch eine massive Steigerung der Klinikaufenthalte von Demenzkranken einhergehen, deren Behandlung besonders herausfordernd sei. Krankenhäuser müssten auf diese Entwicklung vorbereitet werden.

Forschungsministerin Bär will Förderung für geschlechtersensible Medizin ausbauen

Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) will die Förderung für geschlechtersensible Medizin weiter ausbauen. "Medikamente und Therapien wurden jahrzehntelang fast ausschließlich an Männern erforscht, das ist nicht haltbar", sagte Bär der "Rheinischen Post" (Donnerstagsausgabe). "Wir setzen in dieser Legislaturperiode einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Frauengesundheit – das ist für mich eine Herzensangelegenheit."

Kassenbeiträge sollen 2026 stabil bleiben - Kabinett beschließt Spargesetz

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sollen im kommenden Jahr nicht mehr Geld für den Zusatzbeitrag ausgeben müssen als bislang. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der die Ausgaben der gesetzlichen Kassen 2026 um zwei Milliarden Euro senken soll. Dies soll die erwartete Finanzlücke schließen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag "dürfte damit auf dem heutigen Niveau von etwa 2,9 Prozent" bleiben, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Textgröße ändern: