English Woman's Journal - Berliner Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Lauterbach ein

Berliner Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Lauterbach ein


Berliner Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Lauterbach ein
Berliner Gesundheitsamt stellt Ermittlungen gegen Lauterbach ein / Foto: MICHELE TANTUSSI - AFP

Das Gesundheitsamt des Berliner Bezirks Mitte hat die Ermittlungen gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Corona-Isolationsvorschriften des Landes eingestellt. "Das Gesundheitsamt hat keine Rechtswidrigkeiten festgestellt und das Verfahren abgeschlossen", sagte ein Sprecher des Bezirks am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Zuerst hatte darüber die "Welt" berichtet.

Textgröße ändern:

Beim Gesundheitsamt waren fünf Anzeigen gegen Lauterbach eingegangen. Noch am Freitag erklärte ein Sprecher, dass diesen nachgegangen werde. Auslöser waren Lauterbachs Corona-Infektion und seine anschließende Isolation gewesen. Am 4. August war der SPD-Politiker positiv auf das Coronavirus getestet worden, seine Amtsgeschäfte führte er deshalb vorübergehend aus der häuslichen Isolation heraus.

Nach sechs Tagen nahm er wieder an einer Kabinettssitzung teil. Der ARD sagte er am selben Tag, dass er zwar wieder negativ sei, sich aber nicht ganz fit fühle. Die Corona-Verordnung des Landes Berlin sieht jedoch eine vorzeitige Beendigung der zehntägigen Isolationspflicht erst dann vor, wenn der Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomlos ist.

Der Gesundheitsminister sah hier - wie der Bezirk nun auch - jedoch keinen Verstoß gegen Isolationsvorschriften. Der CT-Wert eines PCR-Tests fünf Tage nach seiner Infektion habe deutlich über 30 gelegen und somit angezeigt, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr infektiös gewesen sei, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag auf Anfrage.

Vor dem Verlassen der Isolation am 10. August seien zudem drei Schnelltests negativ und Lauterbach seit mehr als 48 Stunden symptomfrei gewesen. "Nach unseren Informationen ist der Fall für das Gesundheitsamt erledigt", hatte das Ministerium deshalb bereits am Freitag erklärt.

T.Burns--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: