English Woman's Journal - Bericht: Ärzte haben 1,6 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bestellt

Bericht: Ärzte haben 1,6 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bestellt


Bericht: Ärzte haben 1,6 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bestellt
Bericht: Ärzte haben 1,6 Millionen Dosen Omikron-Impfstoff bestellt / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Die Arztpraxen in Deutschland haben laut einem Bericht in der zurückliegenden Woche gut 1,6 Millionen Dosen der an die Omikron-Subvariante BA.1 angepassten Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna bestellt. Das berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Angaben des Zentralinstituts für die Kassenärztlichen Versorgung (ZI). Das Bundesgesundheitsministerium hat 14 Millionen Dosen der neuen Impfstoffe gekauft.

Textgröße ändern:

Davon bestellten laut "Handelsblatt" bisher 23.500 Arztpraxen knapp 225.000 Ampullen des Vakzins von Biontech/Pfizer, was rund 1,35 Millionen Dosen entspricht. Vom neuen Moderna-Impfstoff bestellten demnach rund 3500 Praxen knapp 55.000 Ampullen, was etwa 275.000 Dosen entspricht. Dies sei zwar nur ein kleiner Teil der vom Gesundheitsministerium georderten Impfdosen, aber sechs Mal mehr als die von den Praxen in der Vorwoche bestellten Impfstoffe.

"Die Vertragsärzte nehmen den Aufruf ernst, den Impfschutz der Impfwilligen mit Blick auf den Herbst aufzufrischen", sagte ZI-Chef Dominik Stillfried dem "Handelsblatt". Allerdings sei derzeit "die Impfnachfrage der Patienten auch aufgrund millionenfacher Infektionen aus der letzten Welle natürlich gering". Zudem sei es Anfang September "noch recht früh für eine Impfung, die bis ins Frühjahr schützen soll", sagte Stillfried weiter. Gleichwohl werde man sehen müssen, "wie es gelingt die Impfbereitschaft der Risikopatienten in den nächsten Wochen anzuregen".

Die angepassten Impfstoffe waren Ende vergangener Woche für die Europäische Union zugelassen worden. Allerdings sind mittlerweile weltweit die neueren Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5 vorherrschend. Biontech/Pfizer und Moderna haben auch die Zulassung dafür angepasster Impfstoffe bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) beantragt, die Ende September oder Anfang Oktober darüber entscheiden könnte.

P.Mitchell--EWJ

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: