English Woman's Journal - Hans: Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bundesweit aussetzen

Hans: Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bundesweit aussetzen


Hans: Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bundesweit aussetzen
Hans: Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bundesweit aussetzen

In der Diskussion über die einrichtungsbezogene Impfpflicht hat der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) die Forderung bekräftigt, den Vollzug des Gesetzes bundesweit auszusetzen. Hans warnte in den ARD-"Tagesthemen" am Dienstagabend vor einem "unverantwortlichen Verschiebebahnhof der Pflegekräfte, die dann in anderen Ländern möglicherweise arbeiten". Damit sei den zu schützenden Personen nicht geholfen.

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Der CDU-Politiker verwies darauf, dass sich seit der Zustimmung seiner Partei zu dem Gesetz im Dezember einiges verändert habe. Die Omikron-Variante betreffe nun auch dreifach geimpfte Menschen. Dadurch sei die "Fremdschutzwirkung nicht mehr so gegeben", wie es bei der Delta-Variante gewesen sei. Dies müsse berücksichtigt werden, weil das "höchst anfällig ist, auch Klagen nicht standzuhalten", fügte Hans hinzu.

Außerdem sei die CDU bei ihrer Zustimmung zu dem Gesetz davon ausgegangen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht "der Auftakt zu einer allgemeinen Impfpflicht" sei. "Die allgemeine Impfpflicht ist aber in weite Ferne gerückt", sagte der saarländische Ministerpräsident.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die Vorgabe in seinem Land vorerst nicht umzusetzen. Daraufhin hatte CDU-Chef Friedrich Merz die Bundesregierung im Namen seiner Partei aufgefordert, den Vollzug der Impfpflicht wegen vieler noch ungeklärter Fragen auszusetzen. Allerdings will etwa der schleswig-holsteinische Regierungschef Daniel Günther (CDU) in seinem Bundesland die Impfpflicht wie geplant zum 15. März umsetzen.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelung wurde den Ländern überlassen.

M.Campbel--EWJ

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