English Woman's Journal - Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt

Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt


Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt
Lauterbach vollzieht Kehrtwende: Anspruch auf PCR-Nachtestung bleibt

Entgegen früherer Pläne der Bundesregierung sollen Bürgerinnen und Bürger nun doch weiterhin einen Anspruch auf einen PCR-Test haben, wenn zuvor ein Corona-Schnelltest bei ihnen positiv ausgefallen ist. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach am Dienstag in Berlin selbst von einer "Kehrtwende". Ursprünglich hatte der Minister vorgesehen, PCR-Tests wegen befürchteter Engpässe vorrangig nur noch bestimmten Gruppen zu gewähren - etwa Mitarbeitenden in der kritischen Infrastruktur oder besonders gefährdeten Menschen.

Textgröße ändern:

Die ursprüngliche Befürchtung, dass die PCR-Tests wegen der hohen Infektionszahlen in der Omikron-Welle knapp werden könnten, habe sich nicht bestätigt, sagte der Minister. Die Kapazitäten reichten nun doch aus, PCR-Nachtestungen als Befund-Bestätigung für positiv verlaufende Schnelltests anzubieten - dies sei "in der Tat eine Veränderung der Position" der Bundesregierung.

Die Test-Kapazitäten würden auch dann noch reichen, wenn es täglich bis zu 450.000 Neuinfektionen gäbe, sagte Lauterbach. Mit einer solchen Zahl sei aber nicht zu rechnen. Das Robert-Koch-Institut meldete am Dienstag 169.571 Neuinfektionen binnen 24 Stunden.

Mit dem PCR-Angebot orientiere sich die Regierung auch an den "Bedürfnissen und Wünschen der Bevölkerung", sagte Lauterbach. "Viele haben Sorge, dass sie - wenn sie die Diagnose bekommen - ohne PCR-Test nicht wirklich sicher sein können, ob sie infiziert sind."

Die Priorisierung für bestimmte Gruppen soll nach Lauterbachs Worten aber trotzdem kommen. Das heißt, dass Labore die PCR-Auswertung etwa von Menschen aus Risikogruppen oder aus der medizinischen Branche vorrangig auswerten sollen; bei allen anderen könne die Auswertung entsprechend länger dauern.

E.Cunningham--EWJ

Empfohlen

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

"Routinemäßiger Eingriff": Wirtschaftsministerin Reiche wird in Sommerpause operiert

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nutzt die parlamentarische Sommerpause für mindestens eine Operation. "Ministerin Reiche wird sich in der Sommerpause mindestens einem medizinischen routinemäßigen Eingriff unterziehen", teilte ihre Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag mit. Eigentlich sei der Eingriff bereits für die Osterzeit geplant gewesen, die Ministerin habe sie jedoch "wegen der intensiven Regierungsarbeit verschoben". Einzelheiten zu dem geplanten Eingiff nannte die Sprecherin nicht.

Spanien will Rauchen auf öffentlichen Terrassen und Stränden verbieten

Die spanische Regierung hat einen Gesetzentwurf für ein Rauchverbot in öffentlichen Außenbereichen wie Café- und Restaurantterrassen, Parks und Stränden beschlossen. Ziel des Gesetzes sei es, das bereits geltende Rauchverbot für Innenräumen auszuweiten, "um die öffentliche Gesundheit besser zu schützen und auf eine tabakfreie Generation hinzuwirken", sagte Gesundheitsministerin Mónica García nach der Billigung des Entwurfs durch das Kabinett am Dienstag vor Journalisten.

Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen

Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 3,9 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf erstmalige entsprechende Berechnungen mit. Nominal - also in jeweiligen Preisen - waren sie im Vorjahresvergleich um 7,6 Prozent gestiegen. Insgesamt hatten die Gesundheitsausgaben im Jahr 2024 bei 538,2 Milliarden Euro gelegen.

Textgröße ändern: