English Woman's Journal - Krankenkassen werfen Bund "Symbolpolitik" bei finanzieller Entlastung vor

Krankenkassen werfen Bund "Symbolpolitik" bei finanzieller Entlastung vor


Krankenkassen werfen Bund "Symbolpolitik" bei finanzieller Entlastung vor
Krankenkassen werfen Bund "Symbolpolitik" bei finanzieller Entlastung vor / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Die gesetzlichen Krankenkassen haben der Bundesregierung eine "Symbolpolitik" bei der finanziellen Entlastung der Krankenversicherung vorgeworfen. Zwar finanziere der Bund bei der Versorgung der Bürgergeldbeziehenden bei einer Betrachtung bis 2030 rund 3,25 Milliarden Euro mehr - gleichzeitig werde aber die Bundesbeteiligung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen in diesem Zeitraum um acht Milliarden Euro gekürzt, monierte der GKV-Spitzenverband am Mittwoch.

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Im sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist laut Entwurf vorgesehen, dass der Bund seine finanzielle Beteiligung an der Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger ab dem kommenden Jahr stufenweise erhöht - los geht es mit 250 Millionen Euro ab 2027. Die Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Ausgaben wird aber allein im kommenden Jahr auf insgesamt zwölf Milliarden Euro geschätzt. Die Erhöhung habe damit "lediglich kosmetischen Charakter und ist kaum mehr als Symbolpolitik".

Andererseits kürze der Bund seine Beteiligung zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen von jährlich 14,5 Milliarden Euro ab 2027 dauerhaft um zwei Milliarden Euro. Damit sind etwa Sachleistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaft oder Krankengeld bei der Betreuung eines Kindes gemeint. "Unterm Strich zahlt der Bund in den kommenden Jahren 4,75 Milliarden Euro weniger, statt sich selbst an der Stärkung der GKV zu beteiligen", kritisierte die Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Susanne Wagenmann.

Der Verband hält das für verfassungswidrig: Zwar spreche nichts gegen die Einbeziehung der Bürgergeldbeziehenden in den Kreis der gesetzlich Versicherten. Allerdings dürfe die Finanzverantwortung des Staates nicht zugleich der GKV-Solidargemeinschaft überantwortet werden. "Aber genau dies geschieht, da die von den Jobcentern gezahlten und vom Bund getragenen Beitragspauschalen nicht annähernd die Ausgaben der Krankenkassen für diesen Personenkreis decken." Dadurch entstünden seit Jahren Belastungen in Milliardenhöhe.

R.Wilson--EWJ

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