English Woman's Journal - Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck


Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck
Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

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Die Aktion des Gründers einer Labordiagnostikfirma hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, Behörden stoppten die Verabreichung. Der Unternehmer ließ ein von ihm selbst entwickelten Impfstoff im November 2021 durch zwei Ärzte an Menschen verabreichen, die sich freiwillig beteiligten. Das Vakzin war nicht zugelassen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es bereits offiziell zugelassene Coronaimpfstoffe und großangelegte Impfkampagnen.

Wie das Lübecker Landgericht nun feststellte, war die Impfung selbst nach den zum Zeitpunkt des Geschehens geltenden Vorschriften nicht strafbar. Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn es sich bei der damals verabreichten Substanz um ein "bedenkliches Arzneimittel" gehandelt hätte. Der zuständigen Kammer zufolge gibt es dafür keine Hinweise.

Anders als die Vorinstanz ging das Landgericht zudem nicht von einem nach dem Arzneimittelgesetz unzulässigen vorsätzlichen Inverkehrbringen eines Arzneimittels ohne Zulassung und Genehmigung aus. Hier spielten komplexe juristische Erwägungen laut Sprecher die entscheidende Rolle.

Demnach setzt der Vorwurf des Inverkehrbringens voraus, dass Dritte ein Arzneimittel zur freien Verfügung erhalten. Da Ärzte bei der Impfaktion dieses aber in fertig aufgezogenen Spritzen erhielten und vor Ort sofort verabreichten, wurde ihnen der Wirkstoff nach Einschätzung des Gerichts nicht zur freien Verfügung nach eigenem Ermessen überlassen.

Der Angeklagte ging nach seiner Verurteilung durch das Amtsgericht in Berufung, so dass der Fall vor dem Landgericht neu verhandelt werden musste. Dessen Urteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann vor dem Oberlandesgericht Revision einlegen.

Bei der illegalen Impfaktion wurden nach früheren Behördenangaben wohl mehr als 50 Menschen geimpft. Einsatzkräfte von Ordnungsamt und Polizei waren auf etwa 150 Impfwillige in einer Abfertigungshalle des Regionalflughafens getroffen, die Impfungen fanden in einem Büroraum statt. Die Beamten sicherten damals unter anderen Proben und Listen. Der Flughafen wird von dem angeklagten Unternehmer betrieben.

L.MacDonald--EWJ

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